Bitcoin vererben: Was Erben und Erblasser wirklich wissen müssen
Wer Bitcoin oder andere Kryptowährungen besitzt, hat damit oft beachtliches Vermögen angehäuft – und steht vor einem Problem, das klassische Bankkunden nicht kennen: Stirbt der Inhaber, ohne klare Vorkehrungen getroffen zu haben, ist das digitale Vermögen für die Erben möglicherweise für immer verloren. Kein Kundenberater, kein Notfalltelefon, keine Bankfiliale – wer keinen Zugang zur Wallet hat, hat schlicht keinen Zugang zum Geld.
Dass dieses Problem die Rechtspraxis längst erreicht hat, zeigt ein aktueller Fall aus Baden-Württemberg, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hat. Und er illustriert die Gefahr aus einer anderen Richtung: Manchmal geht Bitcoin-Erbe nicht verloren, weil niemand Zugang hat – sondern weil jemand zu viel Zugang hat und ihn missbraucht.
Dieser Beitrag erklärt, wie das Vererben von Bitcoin und Kryptowährungen rechtlich funktioniert, welche praktischen Risiken bestehen und was Sie noch zu Lebzeiten tun können, um Ihre Erben vor einem digitalen Totalverlust zu schützen.
Aktueller Fall: 64 Millionen Euro Bitcoin-Erbe – und drei Verdächtige in Stuttgart
Ende März 2025 durchsuchten Ermittler mehrere Wohnungen und Geschäftsräume in den Landkreisen Freudenstadt, Ludwigsburg und Esslingen sowie in Frankfurt am Main. Die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) ermittelt gegen zwei Männer und eine Frau im Alter zwischen 44 und 46 Jahren wegen des Verdachts der Geldwäsche und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe.
Der Vorwurf: Die Frau soll nach dem Tod eines engen Verwandten eine zur Erbmasse gehörende digitale Geldbörse (Wallet) an sich genommen und die darin verwahrten Kryptowährungen nicht versteuert haben. Der Verstorbene hatte offenbar durch den Handel mit Kryptowerten ein erhebliches Vermögen aufgebaut. Die beiden Männer sollen der Frau bei der Verschleierung der Herkunft geholfen haben und dafür jeweils Kryptowerte in Millionenhöhe erhalten haben.
Dabei wurden Kryptowährungen im Wert von rund 64 Millionen Euro sowie Luxusautos, Motorräder, hochwertige Uhren, Bargeld und zahlreiche elektronische Geräte beschlagnahmt. Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch eine Geldwäscheverdachtsmeldung der Börse Stuttgart.
⚠ Hinweis: Der Fall zeigt exemplarisch: Bitcoin-Erbe kann nicht nur verloren gehen – es kann auch unterschlagen werden. Genau deshalb braucht es klare testamentarische Regelungen und lückenlose Dokumentation, damit das richtige Vermögen in die richtigen Hände gelangt.
Rechtliche Grundlagen: Wie wird Bitcoin vererbt?
Universalsukzession: Bitcoin gehört zum Nachlass
Nach deutschem Recht gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) gemäß § 1922 BGB: Mit dem Tod einer Person geht ihr gesamtes Vermögen – alle Aktiva und alle Passiva – auf die Erben über. Dazu zählen auch Kryptowährungen.
Spätestens seit dem BGH-Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) und dem BGH-Beschluss vom 27. August 2020 (Az. III ZB 30/20) zum digitalen Nachlass gilt: Der digitale Nachlass – definiert als Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers betreffend informationstechnische Systeme einschließlich des gesamten Datenbestands – fällt regulär in den Nachlass. Kryptowährungen sind darunter ohne weiteres subsumierbar.
Rechtlich sind Kryptowährungen nach herrschender Meinung als „andere Vermögensgegenstände“ im Sinne des § 1922 BGB einzuordnen.
⚠ Hinweis: Erbschaftssteuerlich werden Krypto-Assets wie andere Vermögenswerte behandelt. Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr durch den Erblasser ist der Verkauf durch die Erben steuerfrei, ansonsten handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft.
⚠ Hinweis: Erfahren Sie hier, was nach der Rechtslage in Österreich beim Vererben von Bitcoin beachten müssen.
⚠ Mustervorlage: Sie suchen nach einem Muster für ein Testament, um Bitcoin zu vererben? Ein Muster aus unserer Beratungspraxis finden Sie hier.
Was genau wird vererbt – der Private Key
Bitcoin selbst ist kein körperlicher Gegenstand und keine klassische Forderung. In der Blockchain sind lediglich Transaktionsdaten gespeichert. Was tatsächlich vererbt wird, ist die Verfügungsberechtigung über die Kryptowährung – technisch vermittelt durch den sogenannten Private Key (privaten Schlüssel). Wer zum Beispiel die Relai App nutzt, verwahrt seinen Private Key selbst.
Wer den Private Key kennt, kann über die Kryptowährung verfügen. Wer ihn nicht kennt, hat – selbst als rechtmäßiger Erbe – keinen faktischen Zugriff. Das Erbrecht gewährt rechtlichen Anspruch, die Blockchain kennt aber keine Nachlassregel.
Wie vererbt man Bitcoin auf einer Hot Wallet?
Wer seine Kryptowerte auf einer Hotwallet bei einer Kryptobörse gespeichert hat, besitzt keinen Private Key. Bei Coinbase.com bekommt man keinen Private Key, weil Coinbase die Coins verwahrt. Der Zugriff läuft über Login, Passwort und 2FA, nicht über einen eigenen Schlüssel.
Für Erben heißt das: Sie kommen meist nicht über einen Private Key, sondern über den rechtlichen Weg an die Werte. Am einfachsten ist es mit vorhandenen Zugangsdaten; sonst müssen sie sich mit Sterbeurkunde, Erbschein und Ausweis an den Coinbase-Support wenden, damit das Konto geprüft und übertragen wird.
⚠Vorsicht: Gerade die 2FA kann zum Problem werden, wenn die Erben nicht wissen, wie sie diese einsehen können. 2FA kann über verschiedene Wege laufen, z.B. über Passkeys, Authenticator, Sicherheitsschlüssel/ YubiKey, Passwort-Manager, SMS usw.
Wichtig ist der Unterschied zur Coinbase Wallet: Nur dort besitzt der Nutzer selbst die Recovery Phrase und damit die Kontrolle über den Schlüssel.
Fazit: Bei der zentralen Coinbase-Plattform läuft die Vererbung nicht über den Private Key, sondern über Coinbase und den Nachweis des Erbscheins.
Das zentrale Problem: Rechtlicher Anspruch ≠ tatsächlicher Zugriff
Das ist der entscheidende Unterschied zu einem klassischen Bankkonto: Als Erbe können Sie Ihrer Bank den Erbschein vorlegen, und die Bank gewährt Ihnen Zugang. Bei Kryptowährungen, die auf einer sogenannten Non-Custodial Wallet (selbstverwalteten Wallet) wie bei Relai App liegen, hilft Ihnen kein Erbschein der Welt weiter – wenn Sie den Private Key nicht haben.
Zwei Typen von Wallets – und ihre erbrechtlichen Konsequenzen:
- Custodial Wallet (z. B. Kryptobörse): Dritter verwahrt die Kryptowährung. Erben treten in den Vertrag ein (Universalsukzession). Zugang kann mit Erbschein und Sterbeurkunde beantragt werden. Achtung: Börsen verlangen ggf. KYC-Prüfung.
- Non-Custodial Wallet (Hardware Wallet, Paper Wallet, Software Wallet): Nur der Inhaber hat Zugang. Ohne Private Key oder Seed Phrase = Totalverlust. Kein Dritter kann helfen.
Was ist eine Seed Phrase?
Die Seed Phrase (Wiederherstellungsphrase) ist eine Folge von in der Regel 12 oder 24 zufälligen Wörtern. Sie ist die „Mutter aller Schlüssel“ und ermöglicht die vollständige Wiederherstellung einer Wallet – auch auf neuer Hardware. Wer die Seed Phrase kennt, hat Zugriff auf alle darin gespeicherten Kryptowährungen.
⚠ Hinweis: Ohne Private Key oder Seed Phrase ist das Krypto-Vermögen unwiederbringlich verloren. Die kryptografische Sicherheit von Bitcoin macht eine externe „Entsperrung“ technisch unmöglich – selbst für Experten.
Steuerliche Aspekte: Erbschaftsteuer und Einkommensteuer bei Bitcoin Erbschaft
Erbschaftsteuer und Freibeträge
Kryptowährungen sind erbschaftsteuerpflichtiger Bestandteil des Nachlasses (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 ErbStG). Die Bewertung erfolgt gemäß § 12 Abs. 3 BewG mit dem gemeinen Wert – also dem Marktwert zum Todestag. Maßgeblich ist der durchschnittliche Kurs auf den relevanten Handelsplattformen zum Sterbedatum. Die üblichen Erbschaftsteuer-Freibeträge nach § 16 ErbStG gelten auch hier.
Je nach Verwandtschaftsgrad gelten bei der Erbschaftsteuer unterschiedliche Freibeträge: Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Kinder können jeweils einen Freibetrag von 400.000 Euro geltend machen, Enkel einen Freibetrag von 200.000 Euro. Eltern und Großeltern steht im Erbfall ein Freibetrag von 100.000 Euro zu. Für alle anderen Personen, zum Beispiel Geschwister oder Lebensgefährten, liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.
⚠ Hinweis: Die Erbschaftsteuer wird auf Basis des Kurswerts am Todestag berechnet – unabhängig davon, ob der Kurs danach stark gefallen ist. Fällt Bitcoin nach dem Tod erheblich, kann das zu einer paradoxen Situation führen: Der Erbe schuldet Steuern auf ein Vermögen, das mittlerweile weniger wert ist. Eine Stundung nach § 222 AO ist in solchen Fällen möglich, liegt aber im Ermessen der Finanzbehörde.
Einkommensteuer beim Verkauf von Bitcoin
Wer geerbte Kryptowährungen verkauft, tritt steuerlich in die Fußstapfen des Verstorbenen – das bedeutet: Die Haltefristen werden übernommen. Hatte der Erblasser den Bitcoin länger als ein Jahr gehalten, ist ein Verkauf durch den Erben einkommensteuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Wird innerhalb von zwölf Monaten nach Erwerb verkauft, ist der Gewinn steuerpflichtig. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 hat die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen zuletzt aktualisiert und konkretisiert.
Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt
Erben sind verpflichtet, den gesamten Nachlass – einschließlich Kryptowährungen – gegenüber dem Finanzamt zu melden (§ 30 ErbStG). Eine lückenlose Dokumentation des Marktwerts zum Todeszeitpunkt ist erforderlich. Das Finanzamt hat ein Interesse an einer vollständigen Deklaration; bei unzureichenden Angaben kann es die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO) – in aller Regel zu Lasten des Erben.
Vorsorge zu Lebzeiten: Wie Sie Ihre Bitcoin für Ihre Erben absichern
1. Digitales Nachlassverzeichnis mit Kryptowerten anlegen
Erstellen Sie eine vollständige Übersicht Ihrer Kryptowährungen. Darin sollten enthalten sein:
- Alle vorhandenen Wallets (Art, Name, Anbieter)
- Wallet-Adressen (Public Keys)
- Aufbewahrungsort der Private Keys bzw. Seed Phrases
- Hinweis auf vorhandene Hardware-Wallets (z. B. Ledger, Trezor) und deren PIN
- Zugänge zu Kryptobörsen (Plattform, Nutzername)
- Informationen zu etwaigen Steuererklärungen und Anschaffungskosten
- Lassen Sie sich beraten, wie man Bitcoin technisch sicher vererbt, z.B. von Bitcoin-Vererben.de
2. Sichere Aufbewahrung der Zugangsdaten bei Kryptowerten
Das Nachlassverzeichnis muss sicher aufbewahrt sein – aber erreichbar für Ihre Erben. Bewährte Lösungen:
- Bankschließfach (Banken gewähren einzelnen Erben einer Gemeinschaft i.d.R. keinen Alleinzugang)
- ggf. Passwort-Mananger
- Versiegelter Umschlag beim Notar oder Rechtsanwalt
- Kombinationslösung: Testament enthält nur Hinweis auf Aufbewahrungsort, Zugangsdaten liegen separat
⚠ Hinweis: Den Private Key oder die Seed Phrase niemals direkt im Testament nennen. Testamente werden häufig von mehreren Personen eingesehen – das birgt ein enormes Missbrauchsrisiko. Denn: Das sind ja praktisch Passwörter! Angestellte eines Notariats, Bankmitarbeiter oder sonstige Dritte können auf diese Weise in der Lage sein, die Kryptowerte unbemerkt zu entwenden.
3. Testament und digitale Vorsorgevollmacht
Im Testament sollte die Existenz von Kryptowährungen ausdrücklich erwähnt werden und auf die Zugangsdokumentation verwiesen werden. Empfehlenswert ist zudem die Benennung eines Testamentsvollstreckers, der mit der Materie vertraut ist. Ergänzend empfiehlt sich eine digitale Vorsorgevollmacht, die auch bei Geschäftsunfähigkeit zu Lebzeiten (z. B. nach einem Unfall) den Zugriff auf das Krypto-Vermögen regelt.
4. Multi-Signatur-Wallet (technische Absicherung)
Eine technisch elegante Lösung ist das Multi-Signature-Wallet (Multisig): Transaktionen können nur ausgeführt werden, wenn mehrere Schlüssel zustimmen – z. B. zwei von drei. Der Erblasser hält einen Schlüssel, der Notar oder Anwalt hält einen weiteren. Im Erbfall aktivieren Erbe und Treuhänder gemeinsam den Zugang.
5. Was Erben tun können, wenn keine Vorkehrungen bei der Krypto-Erbschaft getroffen wurden
Wenn der Erblasser keine Vorkehrungen getroffen hat, ist rasches Handeln gefragt:
- Geräte sichern: Computer, Smartphone, USB-Sticks, Notizzettel sorgfältig prüfen
- Kontoauszüge: Transaktionen zu Kryptobörsen in Kontoauszügen suchen, Crypto Recovery, um Passwörter oder Seedphrases wiederherzustellen
- Browserverlauf: Hinweise auf Wallet-Software oder Börsen-Accounts
- Kryptobörsen kontaktieren: Mit Erbschein und Sterbeurkunde Zugang beantragen
- IT-Forensik: Spezialisierte Sachverständige können verschlüsselte Geräte analysieren
- Blockchain-Analyse: Kryptoforensiker wie Timo Züfle können Transaktionsketten rekonstruieren und Wallet-Adressen identifizieren
- Anwaltliche Beratung im Erbrecht: Rechtsanwalt Michael Maisch, sen. berät bereits seit 1978 im Erbrecht. Mit der Krypto-Expertise von Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch berät er gemeinsam Erblasser und Erben zu allen Fragen rund um Krypto-Erbschaften mit guten Erfahrungen.
FAQ – Häufige Fragen zum Thema Bitcoin vererben
Können Bitcoin und Kryptowährungen überhaupt vererbt werden?
Ja. Kryptowährungen gehören nach § 1922 BGB zum vererblichen Nachlass. Was vererbt wird, ist rechtlich die Verfügungsberechtigung über die Wallet – technisch vermittelt durch den Private Key. Ohne den Private Key oder die Seed Phrase ist jedoch kein faktischer Zugriff möglich, auch wenn die rechtliche Erbenstellung unbestritten ist.
Was passiert mit Bitcoin auf einer Kryptobörse, wenn der Inhaber stirbt?
Erben treten kraft Universalsukzession in den Vertrag mit der Börse ein. Mit Erbschein, Sterbeurkunde und ggf. weiteren Dokumenten kann der Zugang beantragt werden. Die Börse führt dann in der Regel eine KYC-Prüfung (Know Your Customer) durch und überträgt die Kontrolle über das Konto.
Was ist, wenn keine Seed Phrase oder kein Private Key gefunden wird?
Das Krypto-Vermögen ist in diesem Fall für praktische Zwecke unwiederbringlich verloren. Crypto Recovery mit Thomas Wagner kann eine letzte Rettung sein. Ansonsten verhindert die Blockchain-Technologie technisch jeden externen Zugriff – auch durch Behörden oder Experten. Es gibt keine zentrale Instanz, die Zugang gewähren könnte.
Muss ich geerbte Bitcoin beim Finanzamt anmelden?
Ja, zwingend. Nach § 30 ErbStG ist jeder Erwerb von Todes wegen gegenüber dem Finanzamt zu melden. Kryptowährungen sind Bestandteil des Nachlasses und werden erbschaftsteuerlich wie andere Vermögensgegenstände behandelt. Wer dies unterlässt, riskiert Steuerhinterziehung – was der aktuelle Fall aus Stuttgart eindrücklich belegt.
Wie werden geerbte Bitcoin bewertet?
Maßgeblich ist der Marktwert (gemeiner Wert) zum Todestag des Erblassers gemäß § 12 Abs. 3 BewG. Empfehlenswert ist ein Durchschnittswert aus mehreren Handelsplattformen zum Sterbedatum. Da Kryptowährungen sehr volatil sind, kann die Bewertung erheblich von einem späteren Verkaufswert abweichen – die Steuer bleibt dennoch auf Basis des Stichtagswerts zu zahlen.
Kann ich geerbte Bitcoin steuerfrei verkaufen?
Das hängt davon ab, wie lange der Erblasser die Coins gehalten hat. Da der Erbe in die steuerliche Rechtsstellung des Erblassers eintritt, ist ein Verkauf einkommensteuerfrei, wenn der Erblasser die Coins länger als ein Jahr gehalten hat (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Anderenfalls unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz.
Sollte ich meine Seed Phrase ins Testament schreiben?
Nein, ausdrücklich nicht. Testamente können von mehreren Personen eingesehen werden (z. B. beim Nachlassgericht), bevor der Erbfall eintritt. Eine Seed Phrase im Testament wäre ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Stattdessen empfiehlt sich eine Kombinationslösung: Im Testament wird nur auf den Aufbewahrungsort verwiesen; die Zugangsdaten liegen separat in einem Bankschließfach oder beim Notar.
Was ist ein Testamentsvollstrecker bei Kryptowährungen?
Ein Testamentsvollstrecker übernimmt nach dem Tod den Nachlass und verteilt ihn entsprechend dem letzten Willen. Bei Kryptowährungen ist es wichtig, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, der die technischen Abläufe kennt – oder zumindest weiß, wen er für die technische Umsetzung hinzuziehen muss.
Die häufigsten Probleme beim Vererben von Kryptowerten in der Praxis:
- Kein Zugang zur Wallet (fehlender Private Key / Seed Phrase)
- Erben wissen nicht, dass überhaupt Kryptovermögen existiert
- Unterschlagung durch Mitglieder der Erbengemeinschaft (wie im Fall Stuttgart)
- Erbschaftsteuer auf bereits stark gefallene Kurse
- Fehlende Dokumentation für das Finanzamt
- Keine klare Regelung, wer welchen Anteil am Krypto-Vermögen erhalten soll
Fazit: Bitcoin sicher vererben braucht Planung – rechtlich und technisch
Das Erben von Bitcoin und anderen Kryptowährungen ist rechtlich längst geregelt: § 1922 BGB erfasst auch digitale Vermögenswerte. Die eigentliche Herausforderung ist nicht das Erbrecht – sie ist die Technik. Wer keinen Private Key hat, hat kein Krypto-Vermögen, egal was im Testament steht.
Der aktuelle Fall aus Stuttgart zeigt beide Seiten des Problems: Manchmal geht das Erbe verloren, weil niemand Zugang hat. Manchmal wird es unterschlagen, weil die falsche Person Zugang hat. In beiden Fällen ist das Ergebnis dasselbe: Die rechtmäßigen Erben gehen leer aus.
Wer Kryptowährungen besitzt, sollte deshalb jetzt handeln: Ein digitales Nachlassverzeichnis anlegen, Zugangsdaten sicher hinterlegen, testamentarische Regelungen treffen – und einen Fachanwalt für IT-Recht sowie einen Kryptoforensiker hinzuziehen, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist. Rechtsanwalt Michael Maisch, Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch und Kryptoforensiker Timo Züfle beraten Sie gerne zu dem Thema Krypto-Nachlassplanung.
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