BKA-Bundeslagebild 2025: Organisierte Kriminalität
Autor: Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch / Headerbild: KI-generiert
Das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2025 des BKA zeigt 683 Ermittlungsverfahren und 7.988 Tatverdächtige und belegt, dass kriminelle Gruppierungen zunehmend digital arbeiten: Sie kaufen Dienstleistungen ein, werben Jugendliche über soziale Medien an, waschen Geld mit Kryptowerten und nutzen Insider in Unternehmen.
Das BKA hat das Lagebild im September 2026 veröffentlicht. Es betrifft nicht nur Behörden. Unternehmen werden Ziel von Betrug und Cyberangriffen. Ihre Strukturen dienen zur Geldwäsche, und ihre Mitarbeitenden werden gezielt angesprochen. Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch von Maisch.law Rechtsanwälte ist auf IT-Recht, KI, Datenschutz und Cybercrime spezialisiert und arbeitet als Datenschutzbeauftragter. In diesem Beitrag ordnet er die wichtigsten Ergebnisse ein und zeigt, was Unternehmen daraus für ihre Praxis ableiten sollten.
Was ist das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität?
Das Bundeslagebild fasst jedes Jahr die Ermittlungsverfahren gegen Organisierte Kriminalität in Deutschland zusammen. Die Daten stammen von den Polizeibehörden des Bundes und der Länder und vom Zoll. Ein Verfahren zählt nur dann, wenn es die Arbeitsdefinition der Organisierten Kriminalität erfüllt. Danach begehen mehr als zwei Beteiligte über längere Zeit arbeitsteilig Straftaten aus Gewinn- oder Machtstreben. Zusätzlich muss mindestens eines von drei Merkmalen vorliegen: gewerbliche oder geschäftsähnliche Strukturen, Gewalt oder Einschüchterung, oder Einflussnahme auf Politik, Medien, Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft. Das Lagebild zeigt deshalb nur das Hellfeld. Was die Behörden nicht ermitteln, taucht darin nicht auf.
Die wichtigsten Zahlen 2025 im Überblick
Die Behörden meldeten 683 Ermittlungsverfahren. Im Vorjahr waren es 647. Das entspricht einem Anstieg von 5,6 Prozent. Die Zahl liegt im fünften Jahr in Folge über 600. Die Verfahren richten sich gegen 7.988 Tatverdächtige. Das ist der höchste Wert der letzten fünf Berichtsjahre. 2.722 Tatverdächtige haben die deutsche Staatsangehörigkeit. In 68,7 Prozent der Verfahren wurden Taten auch im Ausland begangen.
Der festgestellte Schaden beträgt 2,78 Milliarden Euro. Die kriminellen Erträge liegen bei 2,16 Milliarden Euro. Vorläufig gesichert haben die Behörden nur 106,1 Millionen Euro. Das Geldwäschevolumen beträgt 1,39 Milliarden Euro. Diese Summen schwanken von Jahr zu Jahr stark. 2025 geht ein großer Teil auf ein einziges Verfahren zurück. Eine Gruppierung soll mit einem Schneeballsystem weltweit Anleger um mehr als eine Milliarde Euro geschädigt und die Gelder über Kryptowährungen gewaschen haben. Dieses Verfahren macht mehr als ein Drittel der gesamten Schadenssumme aus.
Rauschgiftkriminalität bleibt der größte Bereich. Sie macht 252 Verfahren aus, also 36,9 Prozent. In 127 dieser Verfahren stand Kokain im Mittelpunkt. Für Unternehmen sind allerdings die digitalen und wirtschaftsnahen Entwicklungen wichtiger. Alle Zahlen in diesem Beitrag stammen aus dem Bundeslagebild des BKA, soweit nicht anders angegeben.
Was bedeutet Crime as a Service?
Crime as a Service bedeutet, dass kriminelle Gruppen einzelne Schritte einer Tat einkaufen oder selbst anbieten. Das BKA hat dieses Phänomen 2025 erstmals erfasst. Es kam in 140 von 683 Verfahren vor, also in jedem fünften. In 90 Verfahren boten Gruppierungen eine Dienstleistung an. In 75 Verfahren nahmen sie eine Dienstleistung in Anspruch. In 25 Verfahren taten sie beides. Betroffen sind vor allem Cybercrime, Geldwäsche und Gewaltkriminalität. Das Lagebild nennt als Beispiele Geldwäsche über Hawala Banking, hochmotorisierte Fahrzeuge für Geldautomatensprengungen und gekaufte Gewalt wie Brandstiftung. Für die Täter sinkt so das Entdeckungsrisiko.
Im Bereich Cybercrime führten 25 Verfahren als Hauptdeliktsbereich zu einem Schaden von 371,8 Millionen Euro. Die kriminellen Erträge betrugen 174,6 Millionen Euro. Die vorläufig gesicherten Vermögenswerte stiegen auf 19,8 Millionen Euro, nach 1,2 Millionen Euro im Vorjahr. Der Schaden lag 2024 mit 801,8 Millionen Euro noch deutlich höher. Solche Schwankungen entstehen oft durch einzelne Großverfahren.
Praxisbeispiel: Ein Mittelständler erleidet einen Ransomware-Angriff. Die Angreifer haben den Zugang zum Firmennetz bei einem Dritten gekauft. Das Lösegeld läuft über einen weiteren Dienstleister, der es wäscht. Die Hintermänner bleiben für das Unternehmen und die Ermittler lange unsichtbar. Für die Geschäftsführung zählt deshalb vor allem, dass Meldewege, Datensicherung und Notfallplan vorher stehen.
Rekrutierung Minderjähriger über soziale Medien und Gaming Plattformen
Kriminelle Gruppen werben gezielt Kinder und Jugendliche an. Das BKA stellt fest, dass die Anwerbung in Deutschland bereits ab 13 Jahren beginnt. Die Kontaktaufnahme läuft über gängige soziale Medien und Gaming Plattformen. Die Tatplanung und die Vernetzung mit anderen Tätern finden danach meist in verschlüsselten Messengern statt. Die Gruppen setzen dabei auf falsche Versprechen, emotionalen Druck, Abhängigkeiten und Gamification. Dabei wird eine Straftat als Spielmission mit Belohnung dargestellt. Zusätzlich wird ein krimineller Lebensstil auf Social Media verherrlicht.
Nach Angaben von Europol, die das Lagebild zitiert, sind 13 bis 17 Jahre alte Jugendliche in über 70 Prozent der kriminellen Märkte als Mittäter beteiligt, etwa bei Cyberkriminalität, Onlinebetrug und Rauschgiftkriminalität. Eine schwedische Studie zeigt, dass Mädchen eher für Lagerung, Transport und Geldwäsche angeworben werden und Jungen eher für schwere Gewalt.
Für Gewalt zum Kauf hat sich der Begriff Violence as a Service etabliert. Das Lagebild bewertet die Lage in Deutschland differenziert. Eine so starke Entwicklung wie in Nachbarstaaten sieht das BKA hier bisher nicht, verzeichnet aber seit 2024 mehr solche Fälle. Seit April 2025 arbeiten 11 europäische Staaten in der Operational Task Force GRIMM bei Europol zusammen. Sie nahmen innerhalb eines Jahres über 280 Personen fest, darunter 8 hochrangige Zielpersonen.
Erste Hinweise zeigen außerdem, dass Minderjährige als Finanzagenten angeworben werden. Sie transferieren dann Gelder aus Straftaten oder bringen Bargeld als Kuriere weg. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig (§ 19 StGB). Ältere Jugendliche und Erwachsene können sich dagegen wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar machen.
Praxisbeispiel: Eine Auszubildende erhält in einem Chat das Angebot, ihr Bankkonto gegen eine Provision für Überweisungen zur Verfügung zu stellen. Sie sieht darin einen Nebenverdienst. Tatsächlich fließen dort Gelder aus Betrugstaten durch. Arbeitgeber sollten Auszubildende deshalb in Schulungen auf diese Masche hinweisen.
Geldwäsche: Professionelle Netzwerke und Kryptowerte
In 145 der 683 Verfahren stellten die Behörden mindestens eine Geldwäschehandlung fest. Das sind 21,2 Prozent. Insgesamt zählten sie 195 Geldwäscheaktivitäten mit einem Volumen von 1,39 Milliarden Euro. 2024 waren es noch 230,5 Millionen Euro. Der Anstieg geht auf das schon genannte Verfahren mit dem Schneeballsystem zurück.
Das BKA beobachtet einen klaren Trend zu eigenständigen, professionellen Netzwerken. Es nennt das Money Laundering as a Service. Die Netzwerke waschen Geld, ohne mit der ursprünglichen Straftat etwas zu tun zu haben. Dazu gehören Strukturen, die das Lagebild Criminal Underground Banking nennt. Sie kombinieren Bargeldtransporte, den Umtausch in Kryptowährungen und international tätige Firmen. Diese Firmen sind Scheinfirmen oder legal arbeitende Unternehmen und betreiben teilweise handelsbasierte Geldwäsche. Nach Einschätzung des BKA binden diese Strukturen auch grundsätzlich legale Akteure aus der Rechts- und Finanzberatung ein.
Kryptowerte sind laut BKA längst eine feste Komponente bei Straftaten. Große Beträge werden über sogenannte Kryptomixer gewaschen. Sie nehmen Kryptowährungen entgegen und zahlen sie nach einer Verschleierung wieder aus. Die Behörden sicherten 2025 Kryptowerte im Wert von 25,2 Millionen Euro vorläufig. Ab Juli 2027 gilt in der EU eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für gewerbliche Transaktionen. Das BKA erwartet deshalb ein Ausweichen auf digitale Finanztransferplattformen.
Praxisbeispiel: Ein Juwelier bekommt von einem neuen Kunden ohne erkennbaren Anlass einen hohen Bargeldbetrag für Schmuck angeboten. Das Lagebild nennt Schmuck, Edelmetalle, Luxusgüter und Fahrzeuge ausdrücklich als typische Waschobjekte, weil Barzahlungen keine Papierspur hinterlassen. Wer als Verpflichteter unter das Geldwäschegesetz fällt, muss solche Verdachtsfälle prüfen und gegebenenfalls melden. Das betrifft zum Beispiel Kreditinstitute, Immobilienmakler und Güterhändler.
Verschlüsselte Kommunikation und Künstliche Intelligenz
118 Gruppierungen nutzten 2025 kryptierte Telekommunikationsdienste. Am häufigsten kamen SkyECC (82 Verfahren), EncroChat (41) und Anom (23) vor. Der Markt zersplittert in viele kleine Anbieter. Manche Gruppen betreiben eigene Messenger oder nutzen Open Source Produkte. Zusätzlich verschlüsseln sie Daten auf handelsüblichen Geräten. Für die Ermittler bleibt die Auswertung entschlüsselter Daten trotzdem wichtig: In 88 Verfahren lieferte sie wesentliche Erkenntnisse, und in 16 Verfahren führte sie überhaupt erst zur Einleitung.
Künstliche Intelligenz spielt in der Statistik bisher eine kleine Rolle. Das BKA fand sie 2025 in einem Verfahren, ebenso den Einsatz von 3D-Druckern. Es erfasste diese Tatmittel erstmals strukturiert. Das Lagebild verweist auf das Bundeslagebild Cybercrime. Danach erleichtert KI Cyberangriffe und lässt ihre Zahl und Qualität steigen. Für Unternehmen bedeutet das: Betrugsmails und gefälschte Inhalte werden überzeugender.
Insider und Einflussnahme: Wie hoch ist das Risiko im eigenen Betrieb?
Die Zahl der Insiderhandlungen ist gestiegen. Das BKA stellte in 59 Verfahren mindestens 95 Handlungen fest. 2024 waren es 43 Verfahren und 64 Handlungen. Die meisten Insider arbeiteten in der Wirtschaft, nämlich 41 Fälle im Inland. In nahezu allen Verfahren handelten die Insider freiwillig, ohne Drohung oder Gewalt. Zusätzlich zählte das BKA 215 Einflussnahmehandlungen in 101 Verfahren, nach 178 im Vorjahr. Davon betrafen 55 die Wirtschaft.
Das Lagebild nennt konkrete Fälle. Beschäftigte von Speditionen verschleierten Herkunft und Ziel von Containern. Mitarbeitende von Kreditinstituten veranlassten unrechtmäßige Überweisungen. Personalverantwortliche richteten Scheinbeschäftigungen ein und ließen Gehälter zahlen, um illegale Vermögenswerte zu verschleiern. Beamte fragten in Behördensystemen Aufenthaltsorte von Zielpersonen ab.
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter der Buchhaltung ändert auf Bitten eines Bekannten Kontodaten eines Lieferanten. Zahlungen gehen an ein fremdes Konto. Der Fall betrifft dann nicht nur das Strafrecht. Er berührt auch den Datenschutz, denn der Mitarbeiter hat Daten unbefugt verarbeitet. Ein Berechtigungskonzept mit Protokollierung gehört zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und macht solche Zugriffe nachvollziehbar.
Wirtschaftskriminalität: Callcenterbetrug und Phantomfrachtladungen
116 Verfahren betrafen die Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben (2024: 112). Die Verfahren zu Callcenterbetrug stiegen von 6 auf 14. Die Gruppierungen zielen nicht nur auf Privatpersonen. Ein Fall aus dem Lagebild zeigt das Risiko für Logistikunternehmen. Die Täter sollen sich mit den Firmennamen real existierender Transportunternehmen bei einer Internetfrachtbörse angemeldet und Frachtaufträge angenommen haben. Die Polizei legt ihnen zehn solcher Phantomfrachtladungen mit Waren im Wert von etwa 1,3 Millionen Euro zur Last. Im Juli 2024 entwendeten mindestens vier Täter außerdem aus einer Lagerhalle in Nordrhein-Westfalen 164 Elektromotorräder und 238 3D-Laserdrucker im Wert von über einer Million Euro. Die Behörden erwirkten Vermögensarreste von über 2 Millionen Euro und vier Haftbefehle. Ein Fahrer und ein Auftraggeber wurden inzwischen zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung und von 5 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Ein weiterer Fall betrifft das Außenwirtschaftsrecht. Ein russisches Beschaffungsnetzwerk soll über Tarn- und Scheinfirmen in EU- und Drittstaaten Elektronik und Industriegüter an Endverwender im Rüstungssektor geliefert haben. Nach dem Stand der Ermittlungen beträgt der Gesamtumsatz etwa 30 Millionen Euro bei rund 29.000 Bestellvorgängen. Waren im Wert von mindestens 3 Millionen Euro gingen nachweislich verbotswidrig an Rüstungsabnehmer. Unternehmen im Export sollten daher Endverwender und Zwischenhändler genau prüfen.
Hybride Bedrohungen: Wenn Staaten Kriminelle einsetzen
Das BKA sieht Anzeichen dafür, dass Staaten Strukturen der Organisierten Kriminalität für Angriffe nutzen. Sie können Straftaten wie Cyberangriffe bei kriminellen Akteuren einkaufen. Ziel ist nicht nur Schaden, sondern auch die Destabilisierung der Gesellschaft. Deshalb haben Bund und Länder im Juni 2026 das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen gegründet. Dort arbeiten Sicherheitsbehörden, Verfassungsschutz und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammen. Für Betreiber kritischer Infrastrukturen und Unternehmen mit Pflichten nach NIS2 ist das ein weiterer Grund, ihre Cybersicherheit ernst zu nehmen.
Wie sollten Unternehmen konkret handeln?
Das Lagebild verlangt keine neue Pflicht. Es zeigt aber, wo Risiken für Unternehmen liegen. Fünf Schritte helfen bei der Vorbereitung.
Erstens sollten Unternehmen Insiderrisiken senken. Sie vergeben Zugriffsrechte nur nach Bedarf, protokollieren Zugriffe und führen bei Zahlungen und Stammdatenänderungen ein Vieraugenprinzip ein. Ein internes Hinweisgebersystem hilft, Auffälligkeiten früh zu erkennen. Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ohnehin eine interne Meldestelle einrichten.
Zweitens sollten sie Geschäftspartner und Aufträge prüfen. Bei Frachtbörsen, neuen Lieferanten und ungewöhnlichen Kontoänderungen hilft ein Rückruf über eine bekannte Telefonnummer.
Drittens sollten sie Geldwäscherisiken beachten. Wer unter das Geldwäschegesetz fällt, braucht ein funktionierendes Risikomanagement und klare Meldewege. Alle anderen sollten bei hohen Barzahlungen und unklaren Geschäftsmodellen genau hinsehen.
Viertens sollten sie ihre Notfallprozesse für Cybervorfälle üben. Ein Vorfall mit personenbezogenen Daten muss nach Art. 33 DSGVO in der Regel innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Unternehmen im Anwendungsbereich von NIS2 müssen zusätzlich die Fristen des BSI-Gesetzes einhalten.
Fünftens sollten sie Beschäftigte und Auszubildende sensibilisieren. Dazu gehören Angebote für Finanzagenten, Social Engineering und mit KI gefälschte Inhalte.
Fazit
Das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2025 zeigt eine Kriminalität, die professioneller, digitaler und arbeitsteiliger wird. Crime as a Service, Rekrutierung über soziale Medien, Kryptowerte und Insider in Unternehmen sind die Kernthemen. Das Lagebild bildet nur das Hellfeld ab. Unternehmen sollten die Risiken deshalb selbst einschätzen und ihre Prozesse, Berechtigungen und Notfallpläne prüfen.
FAQ
Was ist das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität?
Das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität ist ein jährlicher Bericht des Bundeskriminalamts. Es fasst die Ermittlungsverfahren gegen Organisierte Kriminalität in Deutschland zusammen. Die Daten kommen von Polizei, Bundespolizei, BKA und Zoll. Das Lagebild zeigt nur das Hellfeld, also Fälle, die Behörden tatsächlich ermittelt haben. Es beschreibt Zahlen, Schäden, Tatmittel und Entwicklungen wie Crime as a Service.
Wie viele Verfahren zur Organisierten Kriminalität zählte das BKA 2025?
Das BKA zählte 2025 insgesamt 683 Ermittlungsverfahren zur Organisierten Kriminalität. 2024 waren es 647. Das ist ein Anstieg von 5,6 Prozent. 293 Verfahren waren Erstmeldungen. Die Verfahren richten sich gegen 7.988 Tatverdächtige. Das ist der höchste Wert der letzten fünf Berichtsjahre. In 68,7 Prozent der Verfahren wurden Taten auch im Ausland begangen.
Welchen Schaden verursachte die Organisierte Kriminalität 2025?
Die Behörden stellten 2025 einen Schaden von 2,78 Milliarden Euro fest. Die kriminellen Erträge betrugen 2,16 Milliarden Euro. Vorläufig gesichert wurden nur 106,1 Millionen Euro. Die Summen schwanken stark. Ein einziges Verfahren wegen eines Schneeballsystems mit Geldwäsche über Kryptowährungen macht mehr als ein Drittel der Schadenssumme aus.
Was bedeutet Crime as a Service?
Crime as a Service bedeutet, dass kriminelle Gruppen einzelne Teile einer Straftat als Dienstleistung anbieten oder einkaufen. Dazu zählen etwa Geldwäsche, Fluchtfahrzeuge oder gekaufte Gewalt. Das BKA fand dieses Phänomen 2025 in 140 von 683 Verfahren, also in jedem fünften. Für die Täter sinkt dadurch das Entdeckungsrisiko, weil Auftraggeber und Ausführende getrennt handeln.
Wie rekrutieren kriminelle Gruppen Minderjährige?
Kriminelle Gruppen sprechen Minderjährige über soziale Medien und Gaming Plattformen an. Das BKA stellt eine Anwerbung ab 13 Jahren fest. Die Täter nutzen falsche Versprechen, emotionalen Druck, Abhängigkeiten und Gamification, bei der Straftaten als Spielmission erscheinen. Die weitere Planung läuft meist über verschlüsselte Messenger. Minderjährige werden als Gewalttäter, Drogenkuriere oder Finanzagenten eingesetzt.
Was ist Money Laundering as a Service?
Money Laundering as a Service bedeutet Geldwäsche als Dienstleistung. Professionelle Netzwerke waschen illegale Gelder für andere Gruppen, ohne mit der Vortat verbunden zu sein. Sie nutzen Bargeldtransporte, Kryptowährungen, Scheinfirmen und legale Unternehmen. Das BKA nennt diese Strukturen Criminal Underground Banking. Nach seiner Einschätzung binden sie auch grundsätzlich legale Akteure aus der Rechts- und Finanzberatung ein.
Können Unternehmen Ziel der Organisierten Kriminalität werden?
Ja, denn Unternehmen können auf mehreren Wegen betroffen sein. Sie werden Opfer von Betrug und Cyberangriffen. Sie erleben Insiderhandlungen durch eigene Beschäftigte. Außerdem missbrauchen kriminelle Gruppen legale Firmen für Geldwäsche und Warenbetrug. Das Lagebild nennt 2025 mindestens 95 Insiderhandlungen, davon 41 in der inländischen Wirtschaft, und den Missbrauch realer Transportunternehmen auf Frachtbörsen.
Was können Unternehmen gegen Insider tun?
Unternehmen begrenzen Insiderrisiken durch ein Berechtigungskonzept mit Protokollierung, ein Vieraugenprinzip bei Zahlungen und Stammdatenänderungen und ein Hinweisgebersystem. Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle einrichten. Regelmäßige Schulungen zu Social Engineering und zu Angeboten für Finanzagenten ergänzen diese Maßnahmen.
Welche Rolle spielen Kryptowerte bei der Geldwäsche?
Kryptowerte sind laut BKA eine feste Komponente bei Straftaten. Täter waschen große Beträge über Kryptomixer, die Herkunft und Weg der Werte verschleiern. Die Behörden sicherten 2025 Kryptowerte im Wert von 25,2 Millionen Euro vorläufig. Ab Juli 2027 gilt eine EU-Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für gewerbliche Transaktionen. Das BKA erwartet deshalb mehr Geldwäsche über digitale Plattformen.
Rechtliche Beratung zu Cybercrime, Datenschutz und IT-Sicherheit
Dr. Marc Maisch ist Rechtsanwalt bei Maisch.law Rechtsanwälte und auf IT-Recht, KI, Datenschutz und Cybercrime spezialisiert. Er arbeitet außerdem als Datenschutzbeauftragter. Haben Sie Fragen zu Cybercrime, Insiderrisiken, Datenschutzvorfällen oder zur Vorbereitung Ihres Unternehmens auf Angriffe? Melden Sie sich gerne über die Website von Maisch.law bei Dr. Maisch und seinem Team. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.



