Deepfakes und Strafrecht im Fall Colin Fernandes
Stellen Sie sich vor, Sie entdecken im Internet ein Video von sich selbst – in einer eindeutig sexuellen Situation. Ein Video, das Sie nie gedreht haben. Eine Situation, die nie stattgefunden hat. Und doch sieht es täuschend echt aus. Für immer mehr Menschen wird genau dieses Szenario zur bitteren Realität. Willkommen in der Welt der Deepfakes.
Was vor wenigen Jahren noch wie Science-Fiction klang, ist heute für jedermann zugänglich: KI-Software, die mit wenigen Klicks das Gesicht einer realen Person in pornografische Bilder oder Videos montiert. Die Ergebnisse sind oft so realistisch, dass sie mit bloßem Auge nicht als Fälschung erkennbar sind. Und die Zahlen sind alarmierend: Schätzungen zufolge hat sich die Zahl der Deepfakes im Internet von etwa 500.000 im Jahr 2023 auf rund 8 Millionen im Jahr 2025 vervielfacht. Bis zu 98 Prozent dieser Deepfakes sind pornografischer Natur – und in nahezu allen Fällen sind Frauen betroffen.
Der Fall Collien Fernandes: Deepfake-Gewalt im engsten Umfeld
Wie verheerend Deepfake-Pornografie wirken kann, zeigt ein aktueller Fall, der gerade die Medienlandschaft bewegt: Die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes wurde über Jahre Opfer massiver digitaler Gewalt. Unbekannte legten in ihrem Namen Fake-Profile an, verabredeten darüber Telefonsex und verschickten pornografisches Material mit Frauen, die ihr täuschend ähnlich sahen. Darunter auch sogenannte Deepfakes – mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellte Aufnahmen, die sie in extremen sexuellen Situationen zeigten. Ein solches Video wurde über 270.000 Mal angesehen.
Fernandes vermutete zunächst anonyme Internet-Trolle hinter den Angriffen und erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Die Behörden reagierten zunächst ernüchternd: Man könne sie nicht als Geschädigte aufführen, ihr sei ja „kein Schaden entstanden“. Eine Aussage, die viele Betroffene kennen – und die zeigt, wie groß die Wissenslücken bei Behörden in diesem Bereich noch immer sind.
Was den Fall besonders erschütternd macht: Die Spur führte nach Berichten des „Spiegel“ letztlich in das engste private Umfeld von Fernandes. Da in strafrechtlicher Hinsicht der Grundsatz in dubio pro reo (Unschuldsvermutung) bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt, wird darauf eine namentliche Bezeichnung des Tatverdächtigen in diesem Fall verzichtet.
Die Anzeige, die in Mallorca erstattet wurde, umfasst schwere Vorwürfe – von Identitätsdiebstahl über öffentliche Beleidigung und Offenlegung von Geheimnissen bis hin zu Gewalt im familiären Näheverhältnis. Die Ermittlungen laufen derzeit in Spanien. Fernandes selbst spricht von einer „virtuellen Vergewaltigung“ und davon, dass ihr über Jahre ihr Körper „gestohlen“ worden sei.
Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten. Aber der Fall macht eines sehr deutlich: Deepfake-Pornografie ist kein abstraktes Technologie-Problem. Es ist eine Form digitaler Gewalt, die reale Menschen in ihrem innersten Kern trifft.
Deepfakes bei Trennung und Scheidung
Der Fall Fernandes illustriert einen Aspekt, den viele öffentliche Debatten übersehen: Deepfake-Pornografie kommt erschreckend häufig aus dem persönlichen Nahbereich der Betroffenen. Studien und Beratungsstellen berichten übereinstimmend, dass ein großer Teil der Fälle von Ex-Partnern, Mitschülern, Kollegen oder Bekannten ausgeht – also von Menschen, die Zugang zu harmlosen Fotos hatten.
In Trennungs- und Scheidungssituationen erleben wir in unserer Kanzlei eine besorgniserregende Zunahme von Fällen, in denen Deepfakes als Waffe eingesetzt werden:
- Rache-Deepfakes: Ein Ex-Partner erstellt nach der Trennung gefälschte pornografische Bilder oder Videos und verbreitet diese im Internet, in sozialen Netzwerken oder direkt im Bekanntenkreis des Opfers.
- Erpressung und Drohungen: Deepfake-Material wird verwendet, um das Opfer zu Vermögensverfügungen zu nötigen. Diese Fälle grassieren derzeit vor allem in den USA unter Teenagern, teilweise verursacht von Jugendbanden aus Nigeria, wie die sog. Yahoo Boys.
- Identitätsdiebstahl: Im Namen des Opfers werden Fake-Profile erstellt, über die sexuelle Inhalte verbreitet oder Kontakte angeknüpft werden – genau wie im Fall Fernandes.
- Nachstellung (sog. Stalking): Unbekannte verwenden Fotos und Videos des Opfers, um damit Dritte zur Kontaktaufnahme zu veranlassen, was gem. § 238 StGB als Nachstellung strafbar ist.
- Rufschädigung in Scheidungsprozessen: Gefälschte Aufnahmen werden im Rahmen von Familienverfahren präsentiert, um das Opfer in ein schlechtes Licht zu rücken. In einem unserer Fälle wollte ein Ex-Partner damit erreichen, auf diese Weise das alleinige Sorgerecht zu erhalten.
Was diese Konstellation besonders tückisch macht: Der Täter kennt das Opfer, hat Zugang zu einer Vielzahl von Fotos und weiß genau, welche Knöpfe er drücken muss. Als Ausgangsmaterial genügen oft völlig unverfrängliche Aufnahmen – ein Profilbild, ein Urlaubsfoto, ein Screenshot aus einem Videocall. Je mehr Bilder verfügbar sind, desto realistischer wird das Ergebnis.
Erfahrungen von Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch mit Deepfakes
Als Kanzlei für IT-Recht und Cybercrime haben wir bereits zahlreiche Mandantinnen und Mandanten beraten und vertreten, deren Bilder gestohlen und mittels KI in pornografische Inhalte verwandelt wurden. Die Betroffenen sind Frauen und Männer aus allen Lebensbereichen – nicht nur Prominente. Eine Studentin, deren Instagram-Fotos missbraucht wurden. Ein Geschäftsmann, dessen Konterfei auf gefälschten Dating-Profilen auftauchte. Eine Lehrerin, die von einem ehemaligen Schüler mit manipulierten Bildern erpresst wurde.
Was alle Fälle gemeinsam haben: Die Betroffenen fühlen sich ohnmächtig, gedemütigt und alleingelassen. Viele schweigen aus Scham. Und viele erfahren bei den Behörden zunächst Achselzucken statt Hilfe.
Um für unsere Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, setzen wir bei Maisch.law daher auf ein interdisziplinäres Vorgehen:
- KI-gestützte Analyse: Wir nutzen spezialisierte KI-Tools, um Deepfakes zu identifizieren, zu dokumentieren und ihre Verbreitung im Netz nachzuverfolgen. So sichern wir gerichtsverwertbare Beweise, bevor Inhalte gelöscht werden.
- IT-Forensik: Gemeinsam mit erfahrenen IT-Forensikern analysieren wir die technischen Spuren – von Metadaten der gefälschten Dateien über Server-Logs bis hin zur Rückverfolgung von Upload-Quellen. Gerade bei Blockchain-basierten Erpressungen arbeiten wir eng mit Spezialisten für Kryptowährungsforensik zusammen.
- Privatermittler: In Fällen, in denen die Behörden nicht schnell genug agieren oder die Täter im Ausland sitzen, beauftragen wir Privatermittler, die diskret und effektiv die Hintergründe aufklären.
Diese Kombination aus juristischer Expertise, technischer Analyse und ermittlerischer Erfahrung ist aus unserer Sicht der Schlüssel zu einer erfolgreichen Vertretung – denn bei Deepfake-Fällen kommt es nicht nur auf das Recht an, sondern vor allem auch auf das Tempo und die Beweissicherung.
Die Rechtslage bei Deepfakes in Deutschland
Eines vorweg: Einen eigenen Straftatbestand „Deepfake-Pornografie“ kennt das deutsche Recht bislang nicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass Täter straffrei davonkommen. Je nach Einzelfall kommen verschiedene Normen zur Anwendung:
Bestehendes Strafrecht bzgl. Deepfakes in Deutschland
- § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen): Schützt auch vor Bildmanipulationen, die eine Person in einer geschaffenen Situation zeigen, die geeignet sind, ihr erheblichen Schaden zuzufügen. Allerdings setzt die Norm eine „reale Bildaufnahme“ voraus, was bei rein KI-generierten Inhalten problematisch sein kann.
- §§ 185, 186, 187 StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung): Die Verbreitung pornografischer Deepfakes kann eine Ehrverletzung darstellen. Die Subsumtion ist aber nicht immer einfach, insbesondere wenn kein direkter Kontakt zum Opfer besteht.
- § 33 KunstUrhG (Kunsturhebergesetz): Verbietet die unbefugte Verbreitung von Bildnissen einer Person und erfasst auch KI-generierte Porträts, sofern die Person erkennbar ist.
- § 238 StGB (Nachstellung/Stalking): Kommt in Betracht, wenn die Deepfake-Erstellung Teil einer systematischen Belästigung ist.
- § 253 StGB (Erpressung): Wenn Deepfake-Material als Druckmittel eingesetzt wird.
Löschungsansprüche bei Deepfakes (Zivilrecht)
Neben dem Strafrecht stehen den Betroffenen auch zivilrechtliche Instrumente zur Verfügung. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die Intimsphäre als unantastbaren Kernbereich. Daraus ergeben sich Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Gerade bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Deepfake-Pornografie können die Gerichte empfindliche Beträge zusprechen.
Der geplante § 201b StGB – ein eigener Deepfake-Straftatbestand
Der Gesetzgeber hat die Straflücke erkannt. Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat im Juli 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der einen neuen § 201b StGB vorsieht („Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“). Der Entwurf wurde im August 2025 dem Bundestag übersandt.
Die wesentlichen Punkte des Entwurfs:
- Das Erstellen und Verbreiten schädigender Deepfakes soll mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht werden.
- Bei sexuell expliziten Fälschungen (sogenannte „Deepnudes“) oder Fälschungen zur politischen Meinungsmanipulation könnte die Strafe auf bis zu fünf Jahre steigen.
- Hardware und Software, die für die Tat genutzt wurden, können eingezogen werden.
Stand März 2026 befindet sich der Entwurf noch immer in der Ausschussphase des Bundestags. Experten rechnen damit, dass die Beratungen zeitnah wieder aufgenommen werden. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die im Juni 2024 verabschiedet wurde, verpflichtet Deutschland zudem, die nicht einvernehmliche Herstellung und Verbreitung von manipuliertem intimem Material unter Strafe zu stellen. Der Handlungsdruck steigt.
Was tun gegen Deepfakes?
Wer mit Deepfake-Pornografie konfrontiert wird, steht unter enormem emotionalem Druck. Der erste Impuls ist verständlich: alles sofort löschen lassen, den Täter konfrontieren, die Polizei rufen. Doch gerade hier lauern Fehler, die später kaum noch zu korrigieren sind.
Ein unkoordiniertes Vorgehen kann dazu führen, dass entscheidende Beweise verloren gehen. Wenn Sie den Täter vorwarnen, hat er Zeit, seine Spuren zu verwischen. Wenn Sie eine Löschung durchsetzen, bevor Sie die Inhalte beweissicher dokumentiert haben, stehen Sie später im Verfahren möglicherweise ohne Nachweise da. Und wenn Sie ohne anwaltliche Beratung Strafanzeige erstatten, riskieren Sie, dass wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt werden.
Genau das zeigt auch der Fall Fernandes: Sie erstattete Anzeige – und die Behörden sahen zunächst keinen Schaden. Die richtigen Worte, die richtigen juristischen Hebel und ein durchdachter strategischer Ansatz machen den Unterschied zwischen einer eingestellten Akte und einem erfolgreichen Verfahren.
Deshalb gilt: Bevor Sie irgendetwas unternehmen, sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten ist – und die von Anfang an darauf ausgerichtet ist, Ihre Rechte maximal durchzusetzen.
1. Ruhe bewahren und nichts überstürzen
So schwer es fällt: Handeln Sie nicht impulsiv. Konfrontieren Sie den vermeintlichen Täter nicht, bevor Sie eine Strategie haben. Jede unkoordinierte Aktion kann die spätere Rechtsverfolgung erschweren.
2. Beweise sichern – sofort und vollständig
Machen Sie Screenshots mit Zeitstempel, speichern Sie URLs, sichern Sie E-Mails und Chat-Verläufe. Wenn möglich, lassen Sie die Inhalte von einem IT-Forensiker oder Notar beweissicher dokumentieren. Denn Inhalte im Internet können schnell verschwinden – und ohne Beweise haben Sie vor Gericht schlechte Karten.
3. Einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren
Bevor Sie Strafanzeige erstatten oder Löschungsanträge stellen: Suchen Sie sich anwaltliche Unterstützung von einem Fachanwalt für IT-Recht. Er wird mit Ihnen besprechen, welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind – und welche Sie lieber unterlassen sollten. Die Erstberatung ist eine Investition, die sich in aller Regel vielfach auszahlt. In der Vergangenheit konnten wir damit auch Rechtsanwälte für Familienrecht fachlich unterstützen.
4. Löschung professionell durchsetzen
Die Löschung von Deepfake-Inhalten ist technisch und rechtlich komplex. Viele Plattformen reagieren nur auf anwaltliche Schreiben. Bei Plattformen im Ausland müssen zusätzlich internationale Zustellungswege beachtet werden. Die Löschung von Suchergebnissen bei Google hat sich auch als sehr effektiv herausgestellt. Außerdem muss verhindert werden, dass gelöschte Inhalte auf anderen Seiten wieder auftauchen. Wir arbeiten daher auch mit Reputationsdienstleistern zusammen, um automatisiert neue Bilder zu erkennen und zu löschen.
5. Strafanzeige mit anwaltlicher Begleitung erstatten
Eine gut vorbereitete Strafanzeige hat deutlich bessere Erfolgsaussichten als eine spontane Meldung bei der nächsten Polizeidienststelle, selbst wenn diese kostenlos ist. Ihr Anwalt wird dafür sorgen, dass alle relevanten Tatbestände benannt und die gesicherten Beweise beigefügt werden.
6. Plattformbetreiber in die Pflicht nehmen
Unter dem Digital Services Act (DSA) der EU haben Plattformen verstärkte Pflichten, illegale Inhalte schnell zu entfernen. Auch in Deutschland gibt es über das NetzDG und das Telemediengesetz Löschungs- und Auskunftsansprüche. Wer diese Hebel kennt, kann die Löschung erheblich beschleunigen.
7. Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen
Deepfake-Pornografie ist eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung. Betroffene haben in vielen Fällen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld – sowohl gegen den Täter als auch unter bestimmten Voraussetzungen gegen Plattformbetreiber.
8. Präventiv handeln
Überprüfen Sie regelmäßig, ob Bilder von Ihnen missbräuchlich verwendet werden (z. B. über die Google-Bilderrückwärtssuche). Stellen Sie Ihre Social-Media-Profile auf privat. Seien Sie vorsichtig, welche Bilder Sie öffentlich teilen – insbesondere in Trennungssituationen.
Fazit: Anwalt hilft gegen Deepfakes
Deepfake-Pornografie ist eine der perfidesten Formen digitaler Gewalt. Sie trifft Menschen in ihrer Intimsphäre, sie zerstört Vertrauen, und sie hinterlässt tiefe Spuren. Collien Fernandes bringt es auf den Punkt, wenn sie sagt: „Die allermeisten werden damit alleingelassen.“
Doch genau das muss nicht so sein. Mit der richtigen Strategie, dem richtigen Team und dem nötigen juristischen Know-how können Betroffene sich wehren – und zwar erfolgreich. Wir bei Maisch.law setzen uns täglich dafür ein, dass Opfer digitaler Gewalt nicht allein stehen. Wenn Sie betroffen sind oder jemanden kennen, der Hilfe braucht: Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Schicken Sie uns gerne hier eine kostenlose Anfrage, die wir gerne beantworten.
Von Dr. Marc Maisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht | Maisch.law Rechtsanwälte



