Festgeld Betrug: Was tun? Geld zurück?
Festgeldanlagen gelten als Inbegriff der Sicherheit – gleichzeitig häufen sich derzeit Betrugsfälle mit professionell gemachten Online-Plattformen und „Vermittlern“, die genau dieses Sicherheitsversprechen ausnutzen. Wir beraten mittlerweile eine Vielzahl von Geschädigten, die auf Anlagebetrug mittels Festgeld betrogen wurden. Sind Sie auch betroffen? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, damit wir schnell helfen können!
Erfahrungen mit Festgeldbetrug: Ein Anleger berichtet:
„Im Sommer 2025 suchte ich nach einer neuen Festgeldanlage und stieß dabei auf die Webseite der Walens AG (www.walensag.com). Nach der ersten Kontaktaufnahme meldete sich ein Mitarbeiter über eine Frankfurter Festnetznummer (069/94321316) bei mir. Mir wurde ein vermeintlich attraktives Festgeldangebot der portugiesischen BPI Bank unterbreitet. Da sowohl die Kommunikation als auch die Webseite professionell wirkten, entschied ich mich für den Abschluss.
Es sollte ein Konto auf die Namen Rainer und Sabine Hüttermann bei der BPI eröffnet werden. Vor der Überweisung glich ich die BIC ab, die tatsächlich zur BPI Bank gehörte. Nach der Einzahlung erhielt ich eine Bestätigung der Walens AG sowie Zugangsdaten zu einem Online-Portal (https://www.google.com/search?q=online.walensag.com), in dem das Guthaben korrekt angezeigt wurde.
Am 26.01.2026 stellte ich jedoch fest, dass die Webseite nicht mehr erreichbar ist und die Frankfurter Servicenummer abgeschaltet wurde. Eine direkte Rückfrage bei der BPI Bank in Portugal ergab, dass dort weder unter unseren Namen noch unter der angegebenen IBAN ein Konto existiert. Es besteht der dringende Verdacht auf Anlagebetrug; eine polizeiliche Anzeige wurde bereits aufgegeben.“
Das sagen unsere Mandanten:
Mandantinnen und Mandanten berichten von sehr guten Erfahrungen mit Maisch.law Rechtsanwälte und insbesondere mit Dr. Marc Maisch, den viele als fachlich außerordentlich versierten, aber zugleich pragmatischen Ansprechpartner im Bereich Cybercrime, Kryptobetrug und IT-Recht wahrnehmen.
Hervorgehoben werden sein tiefes technisches Verständnis – etwa bei der Nachverfolgung von Krypto-Transaktionen – und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und dabei eine klare, lösungsorientierte Strategie zu entwickeln. Positiv fällt außerdem auf, dass sich das Kanzleiteam auch in emotional belastenden Situationen Zeit nimmt, Betroffene ernst nimmt und sie durch das gesamte Verfahren begleitet, was das Vertrauen weiter stärkt und zu einer hohen Weiterempfehlungsbereitschaft führt.
So läuft der Festgeld Betrug ab
In den letzten Monaten warnen BaFin, Verbraucherzentralen und auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzleien verstärkt vor Festgeldangeboten, die nur vermeintlich von bekannten Banken stammen. Typisch ist, dass die beworbenen Zinssätze attraktiv, aber gerade noch realistisch wirken – etwa um 4% p. a. – und deshalb nicht sofort als unseriös auffallen.
Charakteristisch für aktuelle Fälle sind:
- Werbung über Vergleichsportale, Google-Ads und Social Media, kombiniert mit telefonisch „beratenden“ Mitarbeitern.
- Auftritt als „Finanzvermittler“ oder Vergleichsportal mit professioneller Website und scheinbar echter Geschäftsadresse.
- Nutzung von Logos und Namen, sogar PDF-Formulare bekannter Banken sowie angeblicher Einlagensicherung zur Vertrauensbildung.
Der Fall zinsbund.de als Beispiel für Festgeld Betrug
Ein besonders prägnanter Fall ist die mittlerweile abgeschaltete Plattform zinsbund.de, vor der die BaFin offiziell gewarnt hat. Die Betreiber boten Festgeldanlagen u. a. unter dem Namen der Jansen Kapitalanlagenkontor GmbH an und nutzten damit deren Identität missbräuchlich, ohne dass tatsächlich eine Verbindung bestand.
In einem Mandatsfall wurde ein Anleger mit einer vermeintlichen ING-Festgeldanlage zu 4,3% p. a. geködert. Nach einem korrekten wirkenden Post-Ident-Verfahren wurde ein Konto bei der C24 Bank eröffnet, auf das der Anleger den Festgeldbetrag überwies; tatsächlich hatten die Täter vollen Zugriff und transferierten das Geld unmittelbar weiter. Der Fall legt zentrale Schwachstellen offen:
- Kein ausreichender Abgleich zwischen Post-Ident-Daten und tatsächlicher Kontoinhaberschaft.
- Unzureichende Prüfungen der Banken bei Kontoeröffnung und Zahlungsausgängen.
- Fehlende zusätzliche Authentifizierung, obwohl es um hohe Anlagebeträge ging.
Nach Darstellung der Kanzlei lassen sich hier zivilrechtliche Ansprüche gegen beteiligte Banken prüfen, insbesondere wegen Verletzung gesetzlicher Sorgfaltspflichten bei Identifizierung und Zahlungsabwicklung.
Weitere Plattformen und Dimension des Problems
Betrugsplattformen im Bereich der Festgeldanlagen verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Neben zinsbund.de sind eine Vielzahl weiterer Domains aufgetaucht – teils als „Vermittler“, teils mit direkter Kontoeröffnung – etwa Seiten wie „festgeldpilot“, „spar-investment“, „zinsify“ oder „Zinsvergleich24“, die in Sammelauflistungen unseriöser Anbieter geführt werden.
Parallel warnen Verbraucherzentralen vor betrügerischen „Vermittlern“, die Festgeld angeblich bei seriösen Banken platzieren, die Gelder aber in Wahrheit auf Konten leiten, die von den Betrügern kontrolliert werden. Auffällig ist, dass die Webseiten:
- täuschend echte Antragsformulare, gefälschte Siegel und Auszeichnungen,
- optische Nachbauten bekannter Vergleichsportale nutzen, um eine nicht existierende Sicherheit zu suggerieren.
Warnsignale: So erkennt man Festgeldbetrug
Anleger können sich schützen, indem sie bestimmte Muster konsequent hinterfragen.
Zentrale Warnsignale:
- Zinsen deutlich über den Angeboten der Hausbanken oder großen Vergleichsportale, auch wenn sie nicht völlig „utopisch“ wirken (z. B. 4–5% bei eher 2–3% Marktumfeld).
- Anbieter hat keine eigene BaFin-Lizenz bzw. erscheint nicht in der BaFin-Unternehmensdatenbank.
- Festgeldanlage wird nicht direkt bei einer bekannten Bank abgeschlossen, sondern ausschließlich über einen vermeintlichen „Vermittler“ mit nur kurzer Historie und unbekanntem Namen.
- Starker Zeitdruck („nur noch bis heute“, „begrenztes Kontingent“), kombiniert mit sehr offensiver Telefonakquise.
- Widersprüchliche Angaben im Impressum oder fehlende klare Zuordnung von Vertragspartner, Kontoführer und Einlagensicherung.
Ein praktischer Prüfpfad:
- Anbieter in der BaFin-Datenbank suchen und Warnliste prüfen.
- Zinsen mit etablierten Vergleichsportalen und direkt bei den genannten Banken abgleichen.
- Keine Kontoeröffnung oder Überweisung auf Konten, die nicht eindeutig zur bekannten Bank gehören.
- Bei Unsicherheit vorab bei der angeblich beteiligten Bank über die offizielle Website nachfragen.
Erste Hilfe bei Festgeld Betrug: was tun? Geld zurück fordern?
Wer bereits überwiesen hat, sollte unverzüglich reagieren, weil dies die Chancen auf Schadensbegrenzung erhöht.
Empfohlene Sofortmaßnahmen:
- Eigenes Kreditinstitut sofort kontaktieren, Rückruf bzw. Rückgabe von Überweisungen prüfen lassen, weitere Zahlungen sperren
- Online-Banking PIN-Code ändern!
- Sämtliche Kommunikation, Screenshots der Website, Vertragsunterlagen, Kontoauszüge und Kontaktdaten der Täter sichern.
- Strafanzeige bei der Polizei erstatten, möglichst mit konkreter Schadensdokumentation. Brauchen Sie dabei Hilfe? Gerne erstellen wir für Sie eine solche Strafanzeige und vertreten Sie gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft, damit alles „Hand und Fuß“ hat
Parallel sollten Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen – insbesondere gegen Banken, die möglicherweise Sorgfaltspflichten verletzt haben (Kontoeröffnung ohne ausreichende Identitätsprüfung, fehlende Plausibilitätskontrollen bei hohen Geldeingängen und -abflüssen).
Spezialisierte Kanzleien wie Maisch.law Rechtsanwälte verweisen darauf, dass Banken bei unautorisierten Abbuchungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet sein können und bei Pflichtverstößen schadensersatzpflichtig werden.
Ein sinnvoller nächster Schritt kann eine anwaltliche Erstberatung sein, in der geklärt wird:
- Gegen wen konkret Ansprüche bestehen (Plattformbetreiber, kontoführende Banken, gegebenenfalls Vermittler).
- Welche Beweise bereits vorliegen und was noch gesichert werden sollte.
- Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und welche Vorgehensstrategie (außergerichtlich/gerichtlich) sinnvoll ist
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