KI-Tools & Datenschutz 2026: ChatGPT, Copilot, Gemini, Claude & DeepL

August 2026

Autor: Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch / Headerbild: KI-generiert

Dieser Beitrag zeigt anhand der aktuellen Marktübersicht der Kanzlei VISCHER, welche verbreiteten KI-Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot, Google Gemini, Anthropic Claude und DeepL sich aus Datenschutzsicht und mit Blick auf Berufsgeheimnisse für den Einsatz im Unternehmen eignen. Unternehmen setzen heute viele verschiedene KI-Tools gleichzeitig ein. Nicht jedes Tool schützt personenbezogene und vertrauliche Daten gleich gut. Die Anbieterlandschaft wächst dabei stetig. Neu in der Übersicht sind seit 2026 auch Anthropic mit Claude, DeepL sowie erste lokale Anbieter. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Ergebnisse für Unternehmen in Deutschland und der EU ein und zeigt anhand von Praxisbeispielen, worauf es ankommt.

Als Fachanwalt für IT-Recht mit den Schwerpunkten Künstliche Intelligenz, Datenschutz und Cybercrime begleite ich Unternehmen regelmässig bei genau dieser Frage. Auch als externer Datenschutzbeauftragter prüfe ich, ob ein KI-Tool im jeweiligen Unternehmen datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Die folgende Übersicht zeigt, welche Punkte dabei entscheidend sind.

Warum ist die Wahl des richtigen KI-Tools über den Datenschutz entscheidend?

Jedes KI-Tool verarbeitet Eingaben der Nutzer. Bei geschäftlicher Nutzung sind das oft personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen. Die DSGVO verlangt für eine solche Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter. Für besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten gelten zusätzlich strengere Anforderungen nach Artikel 9 DSGVO. Für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte oder Steuerberater kommt die strafbewehrte Schweigepflicht hinzu. Ein weiterer wiederkehrender Streitpunkt ist das sogenannte Abuse-Monitoring: Viele Anbieter lassen Mitarbeitende manuell in Chatverläufe hineinschauen, um Missbrauch zu erkennen. Ohne vertragliches Opt-out ist das mit dem Berufsgeheimnis nicht vereinbar, weil der Kunde keinen Einfluss darauf hat, wer die Daten einsieht und was danach damit geschieht.

Praxisbeispiel: Eine Steuerberatungskanzlei nutzt ein KI-Tool, um Mandantenschreiben zu entwerfen. Ein Mitarbeiter fügt dabei versehentlich Kontodaten eines Mandanten ein. Verfügt der Anbieter über keinen tauglichen AVV und kein Abuse-Monitoring-Opt-out, verstösst die Kanzlei mit diesem einzelnen Vorgang bereits gegen die DSGVO und möglicherweise gegen ihre Schweigepflicht.

ChatGPT (OpenAI): Welche Vorsicht gilt bei sensiblen Daten?

Bei OpenAI hat sich vertraglich wenig verändert. Wichtig ist: Nur die Business-Angebote sind für Unternehmen überhaupt vorgesehen, private Konten scheiden aus. Der Auftragsverarbeitungsvertrag von OpenAI deckt zudem keine besonders schützenswerten Personendaten wie Gesundheits- oder Strafregisterdaten ab. Über neue Unterauftragsverarbeiter informiert OpenAI teils nur per Blogbeitrag, weshalb Unternehmen diese Kanäle aktiv beobachten müssen, um ihrer Prüfpflicht nachzukommen. Kritisch ist ausserdem die integrierte Websuche: Es gibt Hinweise darauf, dass OpenAI dafür dieselbe Bing-Suche wie Microsoft nutzt, ohne dass hierfür ein Auftragsverarbeitungsvertrag greift. Für Berufs- und Amtsgeheimnisträger ist ChatGPT deshalb weiterhin nicht geeignet.

Praxisbeispiel: Eine Anwaltskanzlei recherchiert mit ChatGPT Enterprise zu einem laufenden Fall und lässt dabei die Websuche aktiviert. Weil die Suchanfrage möglicherweise über eine ungeschützte Schnittstelle läuft, sollte die Kanzlei die Websuche für alle Mitarbeitenden deaktivieren, bevor sie mandatsbezogene Informationen eingibt.

Microsoft Copilot und Azure OpenAI Services: Welches Problem bleibt?

Für die reine Nutzung von Microsoft 365 Copilot Chat und Microsoft 365 Copilot gelten grundsätzlich dieselben Geschäftskundenverträge wie für Microsoft 365 selbst. Mit den nötigen Zusätzen ist der Einsatz auch mit Berufs- und Amtsgeheimnisdaten möglich. Sobald jedoch die Websuche (Bing Search beziehungsweise Web Grounding) zum Einsatz kommt, gelten andere, schwächere Vertragsbedingungen. Microsoft hat hierfür zwar zusätzliche Zusicherungen ergänzt, eine klare Vertraulichkeitspflicht für diese Daten fehlt aber weiterhin. Unternehmen können die Websuche komplett abschalten oder Nutzer sie im Einzelfall deaktivieren lassen, was in der Praxis aber wenig benutzerfreundlich gelöst ist. Zusätzlich zu beachten: Über die neue Funktion „Flex Routing“ können Antworten inzwischen auch ausserhalb Europas verarbeitet werden, was für Berufsgeheimnisdaten problematisch ist. Auch die Ankündigungsfrist für neue Unterauftragsverarbeiter wurde von sechs Monaten auf 30 Tage verkürzt.

Praxisbeispiel: Ein mittelständisches Unternehmen schult seine Mitarbeitenden, bei Copilot-Anfragen mit Personendaten grundsätzlich auf die Websuche zu verzichten, und lässt die IT-Abteilung diese Funktion zentral deaktivieren, statt sich auf die Disziplin einzelner Nutzer zu verlassen.

Anthropic Claude: Was ist neu in der Übersicht?

Erstmals bewertet die Übersicht auch Anthropic Claude. Die Geschäftskundenangebote Team, Enterprise und API verfügen über einen Auftragsverarbeitungsvertrag, eine Vertraulichkeitspflicht und die Zusage, Kundendaten nicht für das Training eigener Modelle zu nutzen. Ein Einsatz im Unternehmen ist damit grundsätzlich möglich. Wie bei OpenAI deckt der Auftragsverarbeitungsvertrag aber keine besonders schützenswerten Personendaten ab. Für Berufs- und Amtsgeheimnisdaten fehlen bislang jegliche Vertragslösungen, und Anthropic zeigte sich bisher nicht gesprächsbereit, hierfür eine Lösung zu entwickeln.

DeepL: Sind Übersetzungen nur mit der Pro-Version datenschutzkonform?

Die kostenlose Version von DeepL scheidet für den Unternehmenseinsatz aus, weil eingegebene Texte für eigene Zwecke von DeepL genutzt werden dürfen. Wer Texte mit Personendaten oder vertraulichen Informationen übersetzen lässt, benötigt zwingend ein DeepL-Pro-Abonnement. Eine Standardklausel für Berufs- und Amtsgeheimnisdaten bietet DeepL bislang nicht an. Ohne besondere Vereinbarung ist davon auszugehen, dass die Daten auch ausserhalb Europas verarbeitet werden. Bei entsprechendem Vertragsvolumen lassen sich nach Erfahrung von VISCHER aber individuelle Anpassungen verhandeln.

Google Gemini: bislang einziger Anbieter mit datenschutzkonformer Websuche?

Bei Google gilt dieselbe Grundregel wie bei den anderen Anbietern: Private und kostenlose Geschäftskundenversionen eignen sich nicht für den Unternehmenseinsatz. Geeignet sind Angebote, die über die Google Cloud Platform und damit unter den entsprechenden Geschäftsbedingungen bezogen werden. Bei der Websuche über die Programmierschnittstelle bietet Google als bislang einziger grosser Anbieter eine echte Enterprise-Variante des Web Grounding an, bei der keine Daten zu Debugging-Zwecken gespeichert werden. Diese Variante lässt sich auch mit Berufs- und Amtsgeheimnisdaten nutzen, sofern der entsprechende Zusatzvertrag vorliegt und das Abuse-Monitoring deaktiviert ist. Bei der Nutzung über die Weboberfläche kann Google Suchanfragen dagegen bis zu drei Tage zu eigenen Debugging-Zwecken speichern. Der nötige Zusatzvertrag für Berufsgeheimnisdaten ist bei Google nicht ganz einfach zu bekommen: Er setzt einen manuell vermittelten Vertrag voraus, den Google meist nur grösseren Kunden anbietet. Kleinere Institutionen wie einzelne Kanzleien erhalten einen solchen Vertrag in der Regel nur über entsprechende Kontakte, und das kann mehrere Monate dauern.

Praxisbeispiel: Eine Kanzlei möchte Mandatsdaten mit Websuche verarbeiten lassen. Sie entscheidet sich für Gemini über die Google Cloud Platform mit Web Grounding for Enterprise, weil nur diese Variante die Daten nicht zu Debugging-Zwecken speichert und gleichzeitig mit einem Berufsgeheimnis-Zusatzvertrag kombinierbar ist.

Anthropic über die Hyperscaler: der sicherere Weg für sensible Daten?

Microsoft, AWS und Google bieten ihren Kunden zusätzlich an, die Claude-Modelle von Anthropic über die eigene Cloud-Infrastruktur zu nutzen. Dabei gelten dann die Verträge des jeweiligen Hyperscalers, die für sensible Anwendungen oft besser geeignet sind. Bei Google etwa hat Anthropic in diesem Fall keinen eigenen Zugriff auf die Kundendaten, die Überwachung erfolgt allein durch Google. Bei Microsoft Copilot läuft die Verarbeitung über Anthropic-Modelle derzeit noch auf Servern in den USA, was für Berufs- und Amtsgeheimnisdaten nicht geeignet ist. Für Unternehmen, die sensible Daten mit den leistungsstarken Claude-Modellen verarbeiten wollen, kann der Umweg über einen Hyperscaler somit die bessere Wahl sein als der direkte Bezug bei Anthropic.

Lokale Anbieter und die eigene Lösung von VISCHER

Die Übersicht enthält inzwischen auch erste lokale Anbieter, die Vertragszusätze für Berufs- und Amtsgeheimnisdaten anbieten. VISCHER selbst setzt bewusst nicht auf ChatGPT oder Copilot, sondern kombiniert mehrere Lösungen je nach Sensibilität der Daten: ein selbst entwickeltes Produkt für die Nutzung verschiedener Modelle, Google Gemini mit Berufsgeheimnis-Zusatz und Zero Data Retention sowie Microsoft Azure OpenAI Services als zweite Quelle. Für unkritische Aufgaben stehen den Mitarbeitenden zusätzlich Perplexity, OpenAI und Anthropic direkt zur Verfügung, allerdings ausdrücklich nicht für sensible Daten. Dieses Modell zeigt einen praxistauglichen Ansatz: Nicht jedes Tool muss für jeden Zweck geeignet sein, wenn Unternehmen klar regeln, welches Tool für welche Datenkategorie genutzt werden darf.

Es geht um mehr als das einzelne KI-Tool

Die Auswahl des richtigen Sprachmodells ist nur ein Teil der Aufgabe. Auch die Software, in die eine KI eingebettet ist, muss datenschutz- und datensicherheitskonform sein, besonders wenn sie im agentischen Modus selbstständig Aktionen ausführt. Greift eine KI zusätzlich über Konnektoren auf externe Datenquellen zu, etwa über sogenannte MCP-Server, entstehen weitere datenschutzrechtliche Fragen. Es reicht heute nicht mehr, nur den KI-Anbieter selbst zu prüfen. Unternehmen müssen das gesamte Ökosystem rund um ihre KI-Anwendungen im Blick behalten.

Fazit:

Für alltägliche Aufgaben ohne sensible Daten lassen sich fast alle Business-Varianten der grossen Anbieter nutzen. Sobald personenbezogene oder vertrauliche Daten im Spiel sind, braucht es einen passenden Auftragsverarbeitungsvertrag mit den richtigen Zusätzen. Für Berufs- und Amtsgeheimnisdaten kommen aktuell nur wenige Konstellationen wirklich in Frage: Microsoft 365 Copilot oder Azure OpenAI Services ohne Websuche mit Berufsgeheimnis-Zusatz, Google Gemini über die Google Cloud Platform mit Zusatzvertrag und Web Grounding for Enterprise, sowie ausgewählte lokale Anbieter mit eigener Berufsgeheimnis-Klausel. Wer unsicher ist, sollte vor der Einführung eines KI-Tools prüfen lassen, welche Verträge tatsächlich gelten und welche Datenkategorien damit verarbeitet werden dürfen.

Als Fachanwalt für IT-Recht mit den Schwerpunkten Künstliche Intelligenz, Datenschutz und Cybercrime sowie als externer Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Unternehmen dabei, KI-Tools rechtssicher auszuwählen und einzuführen. Ich prüfe Auftragsverarbeitungsverträge, verhandle Zusatzvereinbarungen zum Berufsgeheimnis und schule Mitarbeitende im sicheren Umgang mit KI-Anwendungen. Haben Sie Fragen zum datenschutzkonformen Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen? Melden Sie sich gerne über meine Internetseite maisch.law – ich freue mich auf Ihre Anfrage.

FAQ

Darf mein Unternehmen ChatGPT für personenbezogene Daten nutzen?

Ja, aber nur mit einer Business-Version wie ChatGPT Team oder Enterprise und nur für gewöhnliche Personendaten. Für besonders schützenswerte Daten wie Gesundheits- oder Strafregisterdaten deckt der Auftragsverarbeitungsvertrag von OpenAI die Verarbeitung nicht ab. Unternehmen sollten zudem die integrierte Websuche deaktivieren, da diese unter Umständen nicht denselben vertraglichen Schutz geniesst wie der Chat selbst.

Ist Microsoft Copilot datenschutzkonform?

Microsoft 365 Copilot ist grundsätzlich datenschutzkonform nutzbar, solange die Websuche deaktiviert bleibt und die üblichen Microsoft-365-Geschäftskundenverträge gelten. Sobald Nutzer die Bing-Websuche verwenden, greifen schwächere Vertragsbedingungen ohne ausreichende Vertraulichkeitszusage. Unternehmen sollten die Websuche zentral abschalten oder Mitarbeitende klar anweisen, sie bei sensiblen Anfragen nicht zu nutzen.

Kann ich Anthropic Claude im Unternehmen einsetzen?

Ja, die Geschäftskundenversionen Team, Enterprise und API von Claude sind für den Unternehmenseinsatz grundsätzlich geeignet, weil ein Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Vertraulichkeitspflicht bestehen. Für besonders schützenswerte Personendaten und für Berufs- oder Amtsgeheimnisdaten reicht der aktuelle Vertrag jedoch nicht aus. Für solche Daten sollten Unternehmen Claude stattdessen über einen Hyperscaler wie Google beziehen.

Welches KI-Tool eignet sich für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte oder Ärzte?

Für Berufsgeheimnisträger eignen sich derzeit vor allem Microsoft 365 Copilot und Azure OpenAI Services ohne Websuche sowie Google Gemini über die Google Cloud Platform mit Web Grounding for Enterprise, jeweils mit einem passenden Berufsgeheimnis-Zusatzvertrag. Auch einzelne lokale Anbieter mit eigener Berufsgeheimnis-Klausel kommen in Frage. ChatGPT, Claude direkt und DeepL sind dafür aktuell nicht geeignet.

Was ist ein Abuse-Monitoring-Opt-out und warum ist es wichtig?

Ein Abuse-Monitoring-Opt-out bedeutet, dass Mitarbeitende des KI-Anbieters keine manuelle Einsicht in die Chatverläufe eines Unternehmens erhalten. Ohne dieses Opt-out kann ein Anbieter Gespräche zur Missbrauchsprüfung durch Menschen einsehen lassen. Für Berufs- und Amtsgeheimnisdaten ist das nicht zulässig, weil der Kunde keinen Einfluss darauf hat, wer die Daten sieht und welche Folgen das hat, etwa eine Meldung an Behörden.

Was bedeutet Web-Grounding und warum ist es datenschutzrechtlich heikel?

Web-Grounding bezeichnet die Funktion, bei der ein KI-Tool zusätzlich das Internet durchsucht, um aktuelle Informationen in seine Antwort einzubauen. Datenschutzrechtlich heikel ist das, weil viele Anbieter dafür auf externe Suchdienste zurückgreifen, für die andere, schwächere Vertragsbedingungen gelten als für den eigentlichen KI-Dienst. Nutzereingaben können so ohne ausreichenden vertraglichen Schutz verarbeitet werden, wenn die Websuche aktiv ist.