Geld zurück bei Betrug? So läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und Polizei ab?
Dieser Beitrag erklärt wie Geld nach Betrug zurückgeholt wird. Wenn ein Rechtsanwalt bei Internetbetrug, Anlagebetrug oder Kryptobetrug Strafanzeige erstattet, übernimmt die Staatsanwaltschaft den Vorgang, ein Staatsanwalt bestimmt die ermittelnde Polizeibehörde, und über Quick Freeze, Beschlagnahme oder Einziehung kann evt. verlorenes Geld „zurückgeholt“ werden, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.
Viele Betroffene fühlen sich nach einem Betrug im Internet hilflos. Das Geld ist weg. Die Täter sitzen im Ausland. Die Plattform ist plötzlich offline. In dieser Situation ist die Strafanzeige der erste wichtige Schritt. Doch was passiert eigentlich danach? Wer ermittelt? Und unter welchen Voraussetzungen sieht das Opfer sein Geld wieder? Dieser Praxisbeitrag erklärt den Ablauf in einfacher Sprache, mit vielen Beispielen und einem ausführlichen FAQ-Teil.
Zur Person: Dr. Marc Maisch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in München. Er ist gefragter Experte für Cybercrime und Datenschutzbeauftragter. Seit vielen Jahren vertritt er Geschädigte von Betrug, Anlagebetrug und Kryptobetrug. Mit seinem Team berät er im Strafrecht, begleitet die polizeilichen Ermittlungen und vertritt Mandanten in Einziehungsverfahren an deutschen Amts- und Landgerichten. Diese Praxiserfahrung bündelt der folgende Ratgeber.
Schritt 1: Die Strafanzeige durch die Kanzlei
INTERPOL warnt vor wachsenden Gefahren durch Anlagebetrug in 2026. Wer hiervon betroffen ist, sollte schnell handeln. Am Anfang steht die Strafanzeige. Sie kann jeder kostenlos bei jeder Polizeidienststelle erstatten. In komplexen Fällen lohnt sich aber die von Rechtsanwälten ausgearbeitete Strafanzeige.
Der Grund ist einfach. Ein spezialisierter Anwalt bereitet den Sachverhalt auf. Er fasst alle Fakten zusammen. Er ordnet die Beweise. Er benennt die Tatvorwürfe konkret, zum Beispiel Betrug nach § 263 StGB. Maisch.law begleitet aber auch Verfahren, in denen der Geschädigte zunächst selbst eine Strafanzeige erstattet hat un klinkt sich ab Beauftragung ein.
In Fällen von Kryptobetrug können Mandanten einen Kryptoforensiker gesondert beauftragen, der über sog. Labeling versucht, die Geldflüsse zu verfolgen und Vorarbeit zu leisten, um die beteiligten Wallets als betrügerisch zu melden.
Erfolge in Ermittlungen lassen sich auch über OSINT Recherchen durch IT-Forensiker erzielen, um z.B. per Person ausfindig zu machen oder Gefahren einzugrenzen. In Fällen von Ransomware-Angriffen arbeitet Maisch.law mit Verhandlern und IT-Professionals zusammen, um verschlüsselte Systeme schnell wiederherzustellen, ggf. Lösegeldverhandlungen zu führen oder über geschickte Hackbacks Daten zurückzuholen.
Schritt 2: Die Staatsanwaltschaft verteilt den Vorgang
Die Strafanzeige landet bei der Staatsanwaltschaft. Sie ist die Herrin des Ermittlungsverfahrens. Ein Staatsanwalt prüft den Vorgang und entscheidet, wer die Ermittlungen führt.
Diese Entscheidung ist wichtig. Der Staatsanwalt bestimmt, welche Kriminalpolizeibehörde oder welches Landeskriminalamt (LKA) zuständig ist. Bei einfachen Sachverhalten ermittelt oft die örtliche Kriminalpolizei. Bei technisch anspruchsvollen Fällen geht der Vorgang an spezialisierte Dienststellen.
In herausgehobenen Fällen werden Cybercrime-Zentralstellen eingebunden. Fast jedes Bundesland hat eine solche Stelle. In Bayern ist das die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. In Nordrhein-Westfalen ist es die ZAC NRW. Auf Bundesebene gibt es die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und das Bundeskriminalamt (BKA). Diese Stellen sind technisch und personell besonders gut aufgestellt. Sie bündeln auch Massenverfahren gegen die gleichen Täterstrukturen.
Schritt 3: Das Aktenzeichen
Viele Mandanten warten gespannt auf ein Aktenzeichen. Hier folgt häufig die erste Ernüchterung. In den meisten Fällen wird zu Beginn kein Aktenzeichen mitgeteilt.
Das hat einen einfachen Grund. Jede Polizeibehörde entscheidet selbst, ob sie das Aktenzeichen herausgibt oder nicht. Es gibt darauf keinen festen Anspruch in der Frühphase. Manche Dienststellen melden sich schnell mit einem Vorgangszeichen. Andere ermitteln zunächst still weiter.
Sobald die Kanzlei eine Mitteilung der Polizei erhält, leitet sie diese an die Mandanten weiter. So bleiben Betroffene über den Stand informiert, auch wenn es zwischendurch lange ruhig bleibt. Das gehört zur normalen Betreuung im Mandat.
Schritt 4: Kryptobetrug – Ermittlungen gegen die identifizierten Börsen
Bei Kryptobetrug folgt das Geld einer Spur. Jede Transaktion steht unveränderlich in der Blockchain. Die Kryptoforensik liest diese Spur und verfolgt den Geldfluss bis zu einer zentralen Börse (Exchange).
Genau dort wird es interessant. Zentrale Börsen verlangen in der Regel eine Identitätsprüfung (KYC). Hat ein Täter die Coins dort eingezahlt oder umgetauscht, gibt es einen Anknüpfungspunkt. Die Polizei richtet ihre Anfragen dann gezielt an die identifizierten Kryptobörsen.
Dafür braucht die Polizei präzise Daten. Sie benötigt die forensisch festgestellten Outputs in elektronisch kopierbarer Form. So sieht eine typische Anfrage der Polizei in der Praxis aus:
„Für eine Anfrage bei den Kryptobörsen [Börse A] und [Börse B] werden die durch die Firma Crypto-Tracing festgestellten Outputs an die jeweilige Kryptobörse elektronisch kopierbar benötigt. Die elektronische Übersendung der jeweiligen Outputs (Transaction Hash, Block Date, Amount und Zieladresse) für die Transaktion vom [Datum/Uhrzeit] ist ausreichend.“
Das zeigt: Ohne saubere forensische Vorarbeit geht es nicht. Die Polizei kann eine Börse nur dann gezielt anfragen, wenn die konkreten Transaktionen mit Hash, Datum, Betrag und Zieladresse vorliegen.
Die Rolle der Kryptoforensik
Hier kommt die Kryptoforensik ins Spiel. Sie liefert der Polizei genau die Ermittlungsansätze, die sie braucht. Besonders gute Erfahrungen bestehen mit dem Blockchain-Forensiker Timo Züfle von crypto-tracing.com.
Sein Team verfolgt die Geldflüsse über die Blockchain. Es erstellt ein Money-Flow-Diagramm und ein gerichtsfestes Gutachten. Es zeigt auf, über welche Zwischenstationen die Coins gelaufen sind und an welcher Börse sie gelandet sind. Über ein „Fraud-Labeling“ der Wallet-Adressen können Transaktionen an zentrale Börsen im besten Fall sogar gestoppt werden. Diese Vorarbeit ist häufig der entscheidende Hebel für erfolgreiche Ermittlungen.
Wichtig bleibt die Erwartungshaltung. Die Kryptoforensik ist ein mächtiges Werkzeug, aber kein Zauberstab. Eine Blockchain-Transaktion lässt sich nicht per Knopfdruck rückgängig machen. Es gibt keine zentrale Stelle, die eine Krypto-Überweisung storniert.
Schritt 5: Quick Freeze und Beschlagnahmebeschluss
Hat die Polizei eine Börse identifiziert, ist man einen wichtigen Schritt weiter. Kryptowerte lassen sich in Sekunden weiterleiten. Deshalb gibt es einen schnellen ersten Schritt: den Quick Freeze.
Beim Quick Freeze bittet die Polizei die Börse, die betroffenen Werte vorläufig einzufrieren. Die Börse setzt dann intern einen Sperrstatus („frozen pending court order“). Die Auszahlung ist damit zunächst blockiert. Dieser Freeze ist aber nur eine vorläufige Sicherung. Er hält oft nur für eine begrenzte Zeit.
Für die echte Sicherstellung braucht es mehr. Damit das Geld bei der Börse tatsächlich beschlagnahmt wird, ist ein Beschlagnahmebeschluss des Strafrichters nötig (§§ 94, 98, 111b StPO). Der Richter ordnet an, dass die Werte für das Verfahren gesichert werden. Erst dieser Beschluss verhindert dauerhaft, dass die Werte verschwinden.
- Die Kryptoforensik identifiziert die Börse und die konkreten Transaktionen.
- Die Polizei bittet die Börse um einen Quick Freeze (vorläufige Sperre).
- Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Gericht den Beschlagnahmebeschluss.
- Der Strafrichter ordnet die Beschlagnahme an.
- Die Börse hält die Werte fest, bis das Verfahren entschieden ist.
Schritt 6: Parallel dazu – das Einziehungsverfahren
Neben der Beschlagnahme läuft ein zweites Verfahren: die strafrechtliche Vermögensabschöpfung. Ihr Ziel ist klar. Straftaten sollen sich nicht lohnen. Der Staat will alles abschöpfen, was die Täter aus der Tat erlangt haben.
Die rechtliche Grundlage steht in den §§ 73 ff. StGB. Sind die Werte noch im Original vorhanden, zieht das Gericht sie ein (§ 73 StGB). Sind sie nicht mehr greifbar, ordnet das Gericht die Einziehung des Wertersatzes an, also eines entsprechenden Geldbetrages (§ 73c StGB).
- Beschlagnahme (§ 111b StPO): zur Sicherung des Tatertrags im Original, zum Beispiel der konkreten Coins bei der Börse.
- Vermögensarrest (§§ 111e ff. StPO): zur Sicherung des Wertersatzes. Damit lassen sich Konten, Grundstücke oder andere Vermögenswerte des Beschuldigten „einfrieren“.
Für beide reicht oft schon ein Anfangsverdacht. Das hat einen großen Vorteil für die Geschädigten. Vermögenswerte können früh gesichert werden, bevor sie verschwinden.
Der entscheidende Punkt für Opfer: Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens bekommen sie das Geld zurück. Ist der Original-Tatertrag gesichert, wird er an die Geschädigten zurückübertragen (§ 459h Abs. 1 StPO). Wurde nur Wertersatz gesichert, wird der Erlös aus der Verwertung an die Verletzten ausgekehrt (§ 459h Abs. 2 StPO). Die Geschädigten müssen ihre Ansprüche dafür bei der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde anmelden. Bei mehreren Opfern wird das gesicherte Vermögen einheitlich verteilt. Das alte „Windhundrennen“ gibt es nicht mehr.
Schritt 7: Justiz-Wallets und Auszahlung
In erfolgreichen Fällen werden Kryptowerte beschlagnahmt. Doch die Werte bleiben nicht bei der Börse. Sie werden von der Börse auf eine sichere Justiz-Wallet übertragen. Das ist eine staatlich kontrollierte Verwahradresse.
Von dieser Justiz-Wallet aus geht es weiter. Die Werte können verwahrt, bei Bedarf verwertet und am Ende ausgezahlt werden. So gelangt das Geld nach Abschluss des Verfahrens zu den Geschädigten.
Ein wichtiger Sonderfall ist die Volatilität. Kryptowerte schwanken stark im Kurs. Deshalb dürfen Behörden beschlagnahmte Coins unter Umständen vorzeitig verkaufen (Notveräußerung), um den Wert zu sichern. Das Landgericht Hanau hat eine solche Notveräußerung für zulässig gehalten. Die Ermittlungsbehörden sind eben keine Krypto-Broker. Sie müssen nicht auf steigende Kurse spekulieren.
Schritt 8: Geldwäsche – der Weg über deutsche Bankkonten
Nicht immer fließt das Geld nur in Krypto. Häufig landen Beträge auch auf deutschen Bankkonten. Dann eröffnet sich ein weiterer Ansatz: Ermittlungen wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) gegen die Zahlungsempfänger.
Das Muster ist oft gleich. Die Täterstrukturen nutzen sogenannte Finanzagenten oder Mittelsleute. Diese Personen stellen ihr Konto zur Verfügung. Über dieses Konto wird das Geld der Opfer weitergeleitet oder umgetauscht. Damit machen sie sich wegen Geldwäsche strafbar.
Ein heikler Punkt aus der Praxis: Manche dieser Geldwäscher sind selbst Opfer eines Anlagebetrugs. Sie haben eine angebliche „Auszahlung“ erhalten und das Geld weitergeleitet. In Wahrheit war es Geld eines anderen Geschädigten. Damit geraten sie ungewollt in den Verdacht der Geldwäsche.
Für die Rückholung ist das ein zusätzlicher Hebel. Werden Verfahren gegen diese Geldwäsche-Mittäter geführt, lässt sich auch auf diesem Weg Geld zurückholen. Denn der gesicherte Betrag auf dem deutschen Konto kann der Einziehung und am Ende der Opferentschädigung dienen.
Doch hier gilt eine harte Bedingung. Die strafrechtlichen Verfahren sind nur dann erfolgreich, wenn die betroffenen Personen noch über Geld verfügen. Ist das Geld bereits weitergeleitet und nicht mehr vorhanden, läuft die Vermögensabschöpfung ins Leere.
Übrig bleibt dann nur der zivilrechtliche Weg, etwa eine Klage auf Schadensersatz (§§ 823, 826 BGB). Dieser Weg setzt aber ebenfalls voraus, dass beim Schuldner überhaupt noch etwas zu holen ist. Anders als im Strafrecht sind zivilrechtlich erwirkte Urteile (Titel) 30 Jahre „haltbar“, das heisst, man kann auch noch nach 29 Jahren versuchen, nochmal eine Forderung (inkl. Zinsen!) zu vollstrecken, wenn der Zahlungsempfänger wieder zu Geld gekommen ist.
Ermittlungen gegen Zahlungsempfänger im Ausland in in der Regel kompliziert, da hier ggf. eine örtliche Anwaltskanzlei und örtliche Gerichte eingeschaltet werden müssen. Die Sprachbarriere kommt dazu. Auch polizeiliche Ermittlungen im Ausland sind bei Betrugsdelikten in der Regel schwierig und werden aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes allenfalls bei großen Schäden ab dem 6 bis 7 stelligen Bereich geführt.
Warum Ermittlungsverfahren oft Jahre dauern
Betroffene brauchen Geduld. Verfahren bei Internet- und Kryptobetrug ziehen sich häufig über viele Jahre. Das frustriert, hat aber nachvollziehbare Gründe:
- Internationale Bezüge: Die Täter sitzen meist im Ausland. Die Börsen oft auch. Behörden müssen den langsamen Weg der internationalen Rechtshilfe, soweit dafür die Voraussetzungen vorliegen, gehen.
- Komplexe IT-Auswertung: Wallets, Transaktionsketten und beschlagnahmte Datenträger müssen sorgfältig ausgewertet werden. Das dauert.
- Massenverfahren: Eine einzige Täterstruktur schädigt oft hunderte Opfer. Die Verfahren werden gebündelt und sind entsprechend umfangreich.
- Mehrere Stufen: Quick Freeze, Beschlagnahmebeschluss, Anklage, Hauptverhandlung, Rechtskraft und Vollstreckung – jede Stufe kostet Zeit.
- Rechtsmittel: identifizierte Beschuldigte legen gegen Arrest und Einziehung oft Beschwerden ein. Das verlängert das Verfahren zusätzlich. Ggf. muss in Deutschland ein Verfahren am Strafgericht geführt werden. In diesen Verfahren können ggf. Adhäsionsanträge gestellt werden, ggf. wird die Angeklagte oder der Angeklagte auch zu einer Rückzahlung verurteilt oder es kommt (selten) zu einem Täter-Opfer-Ausgleich.
Die Entschädigung der Opfer nach strafrechtlichen Verfahren erfolgt grundsätzlich erst im Strafvollstreckungsverfahren. Das kann also erst Jahre nach der Tat geschehen. Trotzdem lohnt sich die Strafanzeige fast immer. Jede dokumentierte Tat hilft. Auch Erkenntnisse aus Parallelverfahren, späteren Beschlagnahmen oder Festnahmen können dem eigenen Fall noch nützen.
Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Team auf. :)

Quelle: ARD Story: Im Inneren der Cybermafia (2025)
Ihr Experte für Cybercrime: Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch
Die Rückholung von Geld bei Internetbetrug, Anlagebetrug und Kryptobetrug ist anspruchsvoll. Sie verlangt das Zusammenspiel aus Technik und Recht. Genau hier setzt die Arbeit von Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch an.
Als Fachanwalt für IT-Recht und Experte für Cybercrime vertritt er Geschädigte über alle Stufen des Verfahrens. Er erstattet strukturierte Strafanzeigen bei den richtigen Stellen. Er begleitet die polizeilichen Ermittlungen und sorgt dafür, dass die Behörden die nötigen Informationen erhalten. Er vertritt Mandanten in Einziehungsverfahren an Amts- und Landgerichten, wo über die Rückbeschaffung von verlorenem Geld verhandelt wird. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Kryptoforensiker Timo Züfle und das Netzwerk zu Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland lassen sich Ermittlungen wirksam vorantreiben.
Sie sind Opfer von Betrug, Anlagebetrug oder Kryptobetrug geworden? Sie haben Fragen zum Ablauf oder zu Ihren Möglichkeiten? Melden Sie sich gerne jederzeit über die Internetseite der Kanzlei. Wir schätzen Ihren Sachverhalt ein und schicken Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung per E-Mail.
FAQ: Ermittlungsverfahren bei Internet- und Kryptobetrug
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren bei Internetbetrug ab?
Nach der Strafanzeige übernimmt die Staatsanwaltschaft den Vorgang. Ein Staatsanwalt entscheidet, welche Kriminalpolizeibehörde oder welches Landeskriminalamt ermittelt. Bei besonderen Fällen werden Cybercrime-Zentralstellen eingebunden. Die Polizei sichert Beweise, fragt bei Banken oder Kryptobörsen an und versucht, Vermögenswerte zu sichern. Am Ende stehen Anklage, Hauptverhandlung und Vollstreckung. Solche Verfahren dauern wegen internationaler Bezüge oft mehrere Jahre.
Wer entscheidet, welche Polizei bei Onlinebetrug ermittelt?
Das entscheidet die Staatsanwaltschaft. Ein Staatsanwalt prüft die Strafanzeige und bestimmt die zuständige Kriminalpolizeibehörde oder das zuständige Landeskriminalamt. Bei technisch komplexen oder besonders umfangreichen Fällen werden spezialisierte Cybercrime-Zentralstellen eingebunden, etwa die Zentralstelle Cybercrime Bayern oder die ZAC in Nordrhein-Westfalen. Spezialisierte Anwälte können die Strafanzeige gezielt bei der passenden Staatsanwaltschaft einreichen und so das Verfahren beschleunigen.
Bekomme ich nach einer Strafanzeige sofort ein Aktenzeichen?
Nein, in den meisten Fällen wird zu Beginn kein Aktenzeichen mitgeteilt. Jede Polizeibehörde entscheidet selbst, ob und wann sie ein Aktenzeichen herausgibt. Manche Dienststellen melden sich schnell, andere ermitteln zunächst still weiter. Sobald die Kanzlei Maisch eine Mitteilung der Polizei erhält, leitet sie diese an die Mandanten weiter. So bleiben Betroffene über den Verfahrensstand informiert.
Was ist ein Quick Freeze bei einer Kryptobörse?
Ein Quick Freeze ist eine vorläufige Sperre von Kryptowerten bei einer Börse. Die Polizei bittet die Börse, die betroffenen Werte einzufrieren, damit die Täter sie nicht weiterleiten können. Die Börse setzt dann einen internen Sperrstatus. Dieser Freeze ist aber nur vorläufig und zeitlich begrenzt. Für eine dauerhafte Sicherung ist anschließend ein Beschlagnahmebeschluss des Strafrichters erforderlich.
Wann wird Kryptogeld bei einer Börse beschlagnahmt?
Kryptogeld wird beschlagnahmt, wenn ein Strafrichter einen Beschlagnahmebeschluss erlässt (§§ 94, 111b StPO). Die Staatsanwaltschaft beantragt diesen Beschluss, nachdem die Börse und die konkreten Transaktionen identifiziert wurden. Erst der richterliche Beschluss sichert die Werte dauerhaft für das Verfahren. Die vorherige Quick-Freeze-Bitte an die Börse sorgt nur für eine kurze, vorläufige Sperre.
Was ist ein Einziehungsverfahren?
Das Einziehungsverfahren ist die strafrechtliche Abschöpfung von Vermögen aus Straftaten (§§ 73 ff. StGB). Ziel ist, dass sich Straftaten nicht lohnen. Sind die Werte noch vorhanden, werden sie eingezogen. Sind sie nicht mehr greifbar, ordnet das Gericht Wertersatz an. Zur Sicherung dienen die Beschlagnahme (§ 111b StPO) und der Vermögensarrest (§§ 111e ff. StPO). Davon profitieren am Ende die Geschädigten.
Bekomme ich mein Geld aus dem Einziehungsverfahren zurück?
Ja, in erfolgreichen Fällen ist das möglich. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens werden gesicherte Werte an die Geschädigten zurückübertragen oder der Verwertungserlös wird ausgekehrt (§ 459h StPO). Dafür müssen Sie Ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde anmelden. Bei mehreren Opfern wird das Vermögen einheitlich verteilt. Voraussetzung ist immer, dass überhaupt Vermögenswerte gesichert werden konnten.
Was ist eine Justiz-Wallet?
Eine Justiz-Wallet ist eine staatlich kontrollierte Verwahradresse für beschlagnahmte Kryptowerte. In erfolgreichen Fällen werden die Coins von der Börse auf diese Justiz-Wallet übertragen. Dort werden sie sicher verwahrt. Von der Justiz-Wallet aus können die Werte später verwertet und an die Geschädigten ausgezahlt werden. Wegen starker Kursschwankungen dürfen Behörden Kryptowerte unter Umständen auch vorzeitig verkaufen, um den Wert zu sichern.
Kann ich Geld auch bei Geldwäsche über deutsche Bankkonten zurückbekommen?
Ja, das ist ein zusätzlicher Weg. Oft fließt Betrugsgeld über deutsche Konten von Finanzagenten oder Mittelsleuten. Gegen diese Geldwäscher werden Verfahren geführt (§ 261 StGB). Über die Einziehung lässt sich das Geld auf dem Konto sichern und an die Opfer zurückführen. Erfolgreich ist das aber nur, wenn diese Personen noch über Geld verfügen. Ist nichts mehr vorhanden, bleibt nur der zivilrechtliche Weg.
Sind Geldwäscher immer Täter oder manchmal selbst Opfer?
Sie können beides sein. Manche Geldwäscher handeln bewusst für die Täterstrukturen. Andere sind selbst Opfer eines Anlagebetrugs. Sie haben eine vermeintliche „Auszahlung“ erhalten und weitergeleitet, ohne zu wissen, dass es sich um Geld eines anderen Geschädigten handelte. Dadurch geraten sie ungewollt in den Verdacht der Geldwäsche. Wer eine solche Auszahlung erhalten hat, sollte sich anwaltlich beraten lassen, bevor er das Geld verwendet.
Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren bei Kryptobetrug?
Solche Verfahren dauern häufig mehrere Jahre. Die Gründe sind internationale Bezüge, aufwendige IT-Auswertungen und umfangreiche Massenverfahren gegen die gleichen Täterstrukturen. Hinzu kommen mehrere Verfahrensstufen vom Quick Freeze über die Beschlagnahme bis zur rechtskräftigen Vollstreckung. Auch Rechtsmittel der Beschuldigten verlängern das Verfahren. Die Entschädigung der Opfer erfolgt grundsätzlich erst im Strafvollstreckungsverfahren, also oft Jahre nach der Tat.
Was bringt eine Kryptoforensik oder Blockchain-Analyse?
Die Kryptoforensik verfolgt den Geldfluss über die Blockchain und liefert der Polizei konkrete Ermittlungsansätze. Sie zeigt, über welche Wallets die Coins gelaufen sind und an welcher Börse sie gelandet sind. Seit 2026 erstellt die Polizei nach Erfahrungen von Maisch.law Krypto-Gutachten in der Regel selbst oder über Dienstleister. Die Polizei kann daher eine Börse gezielt anfragen. Gute Erfahrungen bestehen mit dem Forensiker Timo Züfle von crypto-tracing.com in Bezug auf Labeling von Wallets.
Lohnt sich eine Strafanzeige bei Kryptobetrug überhaupt?
Ja. Zwar müssen leider viele Verfahren mangels Beweisen oder Tätern im Ausland eingestellt werden und ein Erfolg ist in der Regel nicht vorhersehbar oder garantiert. Trotzdem ist die Strafanzeige wichtig. Jede Tat wird dokumentiert. Ihr Fall kann von Erkenntnissen aus Parallelverfahren, späteren Beschlagnahmen oder Festnahmen profitieren. Über das Finanzamt können Sie eine Abschreibung prüfen. Gelder, die über Geldwäschenetzwerke in Deutschland verloren wurden, können ggf. zivilrechtlich gesichert werden.
Hilfreiche weiterführende Links
- Polizeiliche Kriminalprävention – Cybertrading-Betrug – Das offizielle Präventionsportal der Polizei erklärt die typischen Maschen des Anlagebetrugs und gibt einen klaren Notfall-Plan für den Betrugsfall.
- BaFin – Finanzbetrug und Warnlisten – Die Finanzaufsicht stellt Warnlisten und eine Unternehmensdatenbank bereit, mit der sich prüfen lässt, ob ein Anbieter überhaupt für Deutschland zugelassen ist.
- crypto-tracing.com – Kryptoforensik von Timo Züfle – Hier erfahren Betroffene, wie die Blockchain-Analyse funktioniert und wie ein forensisches Money-Flow-Gutachten der Polizei die nötigen Ermittlungsansätze liefert.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.



