Vibe Coding und Urheberrecht: Wem gehört KI-generierter Code?
Autor: Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch / Headerbild: KI-generiert
Vibe Coding lässt Apps allein durch Prompts entstehen, doch reiner KI-generierter Code genießt nach deutschem Recht meist keinen Urheberrechtsschutz und kann deshalb von jedem kopiert werden, ohne dass der Auftraggeber sich wehren kann. Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter bei Maisch.law Rechtsanwälte, berät Unternehmen zu KI-Recht, geistigem Eigentum und Cybercrime. Er erklärt, warum Vibe Coding zur Urheberrechtsfalle wird und wie Unternehmen ihren Code trotzdem schützen können.
Was ist Vibe Coding?
Vibe Coding bezeichnet die Softwareentwicklung mit KI-Agenten. Ein Nutzer beschreibt sein Vorhaben in normaler Sprache. Die KI schreibt daraus den Code, bindet eine Datenbank an und richtet Login sowie Zahlungsfunktionen ein. Tools wie Lovable, Cursor, Bolt.new oder Claude Code übernehmen dabei fast die gesamte technische Umsetzung.
Praxisbeispiel: Ein Start-up lässt sich per Vibe Coding eine komplette Buchhaltungssoftware bauen, ganz ohne eigene Entwickler im Team. Wenige Monate später kopiert ein Wettbewerber die Software nahezu identisch und bietet sie unter eigenem Namen an. Das Start-up will dagegen vorgehen, muss aber feststellen: Sein Code ist urheberrechtlich gar nicht geschützt, weil kein Mensch ihn geschaffen hat.
Warum schützt das Urheberrecht rein KI-generierten Code nicht?
Das deutsche Urheberrecht verlangt eine persönliche geistige Schöpfung. Das steht so in § 2 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz. Für Computerprogramme konkretisiert § 69a UrhG diese Anforderung. Urheber kann nach dem Gesetz nur eine natürliche Person sein. Eine Maschine erfüllt diese Voraussetzung nicht, egal wie komplex der erzeugte Code ist.
Wer der KI nur einen Prompt gibt und das Ergebnis unverändert übernimmt, erbringt keine eigene schöpferische Leistung. Auch lange, detaillierte Prompt-Ketten ändern daran nichts. Der Code bleibt in diesem Fall gemeinfrei. Gemeinfrei bedeutet: Niemand hat exklusive Rechte daran. Jeder darf den Code kopieren, verändern und weiterverkaufen, auch ein Konkurrent.
Wem gehört der Code, den die KI für mich schreibt?
Die Antwort hängt vom menschlichen Anteil ab. Übernimmt jemand den KI-Output eins zu eins, entsteht kein Schutzrecht. Anders sieht es aus, wenn Menschen den generierten Code substanziell weiterentwickeln, etwa durch eigene Architekturentscheidungen, individuelle Anpassungen oder eine kreative Neukombination einzelner Bausteine. Nur dieser menschliche Anteil kann urheberrechtlich geschützt sein.
Praxisbeispiel: Eine Softwareagentur lässt eine erste Version einer App komplett per Vibe Coding erstellen. Anschließend überarbeiten zwei Entwickler die Datenstruktur grundlegend, bauen eine eigene Nutzerführung ein und optimieren die Systemarchitektur. Dieser überarbeitete Teil kann Urheberrechtsschutz genießen. Der ursprüngliche KI-Rohcode bleibt dagegen ungeschützt.
Welches Risiko bergen fremde Open-Source-Lizenzen im KI-Code?
KI-Modelle wurden mit riesigen Mengen an Code trainiert, darunter auch Code unter Lizenzen wie GPL, LGPL oder AGPL. Durch einen Effekt, den Fachleute „Memorization“ nennen, können Assistenten dabei wortgleiche Codeabschnitte aus ihren Trainingsdaten reproduzieren, ohne das offenzulegen.
Das wird gefährlich, wenn ein KI-Tool ungefragt einen AGPL-lizenzierten Codeschnipsel in eine eigentlich proprietäre Anwendung einbaut. AGPL verlangt in solchen Fällen, dass der gesamte Quellcode offengelegt wird, sobald die Software öffentlich zugänglich ist. Ein Unternehmen, das seine komplette Software geheim halten wollte, steht dann plötzlich vor der Wahl, entweder den kompletten Quellcode zu veröffentlichen oder sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen der Rechteinhaber auszusetzen.
Was passiert mit meinem Code, wenn ich ihn in ein Cloud-KI-Tool eingebe?
Viele Vibe-Coding-Tools laufen komplett in der Cloud. Proprietärer Code, den ein Unternehmen zur Weiterentwicklung eingibt, verlässt damit die eigene IT-Umgebung. Ohne vertragliche Regelung mit dem Anbieter ist unklar, ob dieser Code zum Training weiterer KI-Modelle genutzt wird. Damit drohen Geschäftsgeheimnisse offengelegt zu werden, etwa firmeneigene Algorithmen oder unveröffentlichte Produktideen. Wer sensible Software weiterentwickeln lässt, sollte deshalb vertraglich ausschließen, dass der eingegebene Code für Trainingszwecke verwendet wird, oder auf lokal betriebene Modelle setzen.
Wie hat ein US-Gericht die Klage gegen GitHub Copilot entschieden?
Ein aktueller Fall aus den USA zeigt, wie schwer sich Gerichte weltweit mit KI-generiertem Code tun. Anonyme Programmierer verklagten GitHub, Microsoft und OpenAI, weil Copilot aus ihrer Sicht identische Codeschnipsel ausgab, ohne die erforderlichen Urheberrechtshinweise und Lizenzangaben zu übernehmen. Das Berufungsgericht des Ninth Circuit bestätigte am 16. September 2026 die Abweisung dieser Klage. Die Begründung: Ein KI-System, das neue Werke erzeugt, „entfernt“ oder „verändert“ damit keine fremden Urheberrechtsvermerke, weil es kein bestehendes Werk kopiert, sondern etwas Neues schafft.
Für deutsche Unternehmen löst dieses Urteil das Grundproblem nicht. Es zeigt aber, dass sich die rechtliche Auseinandersetzung um KI-Code international verschiebt, weg von formalen Ansprüchen wie fehlenden Lizenzhinweisen, hin zur Frage, ob tatsächlich wortgleicher Code übernommen wurde.
Wie beweise ich vor Gericht, dass mein Code nicht nur von der KI stammt?
Wer gegen eine Urheberrechtsverletzung vorgehen will, muss die Schutzfähigkeit seines Codes darlegen und im Streitfall beweisen. Das ist bei KI-unterstütztem Code besonders schwer, weil eine negative Tatsache bewiesen werden muss: dass der Code eben nicht vollständig von der KI stammt. Juristische Fachdiskussionen schlagen deshalb differenzierte Lösungen vor. Bei komplexem, individuellem Code spricht zunächst eine Vermutung für menschliche Schöpfung, solange die Gegenseite den KI-Einsatz konkret darlegt. Bei einfachem oder auffällig generischem Code muss der Rechteinhaber dagegen selbst nachweisen, welchen Anteil daran Menschen erbracht haben. Ohne Dokumentation der eigenen Beiträge lässt sich dieser Nachweis in der Praxis kaum führen.
Praktischer Fahrplan: So sichern Sie Ihre Rechte am Vibe-Coding-Code
Sechs Schritte schützen Unternehmen vor bösen Überraschungen.
Erstens: Eine AI Coding Policy einführen, die festlegt, welche Tools erlaubt sind und wie mit KI-generiertem Code umzugehen ist.
Zweitens: Jede substanzielle menschliche Weiterentwicklung dokumentieren, etwa in Commit-Nachrichten mit klarem Bezug zur Person und zur Änderung.
Drittens: Lizenzfilter der KI-Tools aktivieren und den generierten Code vor der Integration auf fremde Open-Source-Lizenzen prüfen.
Viertens: Verträge mit Cloud-Anbietern so gestalten, dass eingegebener Code nicht für Trainingszwecke verwendet werden darf.
Fünftens: Ein verpflichtendes Code-Review einführen, das Funktion, Lizenzkonformität und den schöpferischen Beitrag der Entwickler prüft.
Sechstens: Bei sicherheitsrelevanter Software den Cyber Resilience Act im Blick behalten, der ab Dezember 2027 eine lückenlose Software Bill of Materials verlangt.

Fazit
Vibe Coding beschleunigt die Softwareentwicklung erheblich, verschafft Unternehmen aber keinen automatischen Rechtsschutz für das Ergebnis. Wer KI-generierten Code unverändert übernimmt, riskiert, dass er von jedem kopiert werden darf und dass fremde Open-Source-Lizenzen unbemerkt Pflichten auslösen. Nur eine dokumentierte menschliche Weiterentwicklung sichert Urheberrechte, und nur eine saubere Lizenzprüfung verhindert teure Abmahnungen.
FAQ
Ist mit Vibe Coding erstellter Code urheberrechtlich geschützt?
Reiner KI-generierter Code ist nach deutschem Recht meist nicht geschützt, weil das Urheberrecht eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen verlangt. Ein bloßer Prompt reicht dafür nicht aus, selbst wenn er sehr detailliert formuliert ist. Nur wenn Menschen den Code anschließend substanziell weiterentwickeln, etwa durch eigene Architekturentscheidungen, kann für diesen Anteil Urheberrechtsschutz entstehen.
Wem gehört der Code, wenn ich ihn per KI-Prompt erstellen lasse?
Reinem KI-Output fehlt ein Rechteinhaber, weil das Gesetz nur natürliche Personen als Urheber anerkennt. Der Code gilt dann als gemeinfrei, sodass niemand exklusive Rechte daran hat. Erst eine nennenswerte menschliche Weiterentwicklung begründet Eigentum an dem überarbeiteten Teil, und dieses Eigentum liegt bei der Person oder, im Arbeitsverhältnis, beim Unternehmen.
Kann ich Vibe-Coding-Software exklusiv lizenzieren oder verkaufen?
Exklusive Lizenzen setzen ein bestehendes Schutzrecht voraus, das bei reinem KI-Code fehlt. Ein Verkauf oder eine Lizenzierung ist zwar vertraglich trotzdem möglich, verschafft dem Käufer aber keinen Schutz vor Nachbauten durch Dritte. Unternehmen sollten deshalb vor einem Verkauf dokumentieren, welche menschlichen Beiträge tatsächlich in die Software eingeflossen sind.
Verletzt KI-generierter Code fremde Open-Source-Lizenzen?
Das kann passieren, da KI-Modelle mit Open-Source-Code trainiert wurden und dabei geschützte Codeabschnitte wortgleich reproduzieren können. Besonders bei Lizenzen wie GPL oder AGPL drohen dann Offenlegungspflichten für die gesamte Anwendung. Unternehmen sollten KI-generierten Code deshalb vor der Integration mit einem Lizenzfilter oder einer manuellen Prüfung kontrollieren.
Was passiert mit meinem Firmencode, wenn ich ihn in ein Cloud-KI-Tool eingebe?
Ohne vertragliche Regelung kann der Anbieter eingegebenen Code theoretisch zum Training weiterer KI-Modelle nutzen. Damit drohen Geschäftsgeheimnisse wie eigene Algorithmen oder unveröffentlichte Funktionen offengelegt zu werden. Wer sensiblen Code verarbeitet, sollte vertraglich die Trainingsnutzung ausschließen oder ein lokal betriebenes Modell einsetzen.
Wie kann ich Urheberrechtsschutz für meine KI-unterstützte Software sichern?
Urheberrechtsschutz entsteht durch dokumentierte menschliche Kreativleistung, etwa eigene Architekturentscheidungen, individuelle Anpassungen oder eine kreative Neukombination von KI-Bausteinen. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation dieser Beiträge, etwa über nachvollziehbare Commit-Nachrichten mit Namen und konkreter Änderung. Ohne diese Nachweise lässt sich der menschliche Anteil im Streitfall kaum beweisen.
Muss ich offenlegen, dass mein Code mit KI erstellt wurde?
Eine allgemeine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für KI-generierten Code gibt es derzeit nicht, wohl aber Transparenzpflichten der KI-Verordnung für bestimmte Anwendungsfälle. Unabhängig davon ist eine interne Dokumentation sinnvoll, welche Teile einer Software KI-generiert und welche menschlich überarbeitet sind. Pauschale Kennzeichnungen wie „vollständig KI-generiert“ sollten Unternehmen vermeiden, weil sie eigene Schutzansprüche zusätzlich erschweren.
Rechtsberatung zu Vibe Coding und Urheberrecht durch Dr. Marc Maisch
Dr. Marc Maisch ist Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter bei Maisch.law Rechtsanwälte. Er berät Unternehmen, die mit KI-Tools eigene Software bauen, zur urheberrechtlichen Einordnung, zur Absicherung gegen fremde Open-Source-Lizenzen und zur vertraglichen Gestaltung mit Cloud-KI-Anbietern. Er begleitet außerdem die Schnittstelle zur Produkthaftung, zur DSGVO und zum Cyber Resilience Act, wenn Vibe-Coding-Projekte mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig berühren.
Haben Sie Fragen zum Urheberrecht an Ihrer KI-gebauten Software? Melden Sie sich gerne über die Website von Maisch.law bei Dr. Maisch und seinem Team.



