Websites mit Claude Code? Das müssen Sie beachten
Eine Agentur-Website kostet schnell 5.000 bis 15.000 Euro. Mit Claude Code geht es für rund 20 US-Dollar im Monat. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie ein Startup für Pen-Testing und Virtual-CISO-Leistungen seine Website selbst baut. Und wir erklären, welche rechtlichen Pflichten dabei gelten: von der Kennzeichnung KI-generierter Bilder bis zum Datenschutz.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch, Fachanwalt für IT-Recht. Maisch.law ist die führende Kanzlei für KI-Recht, IT-Recht, Datenschutz und Cybercrime.
Was ist Claude Code?
Claude Code ist ein KI-Coding-Agent von Anthropic. Das Tool liest Ihre Dateien, schreibt Code, führt Befehle aus und baut komplette Projekte. Sie steuern alles in normaler Sprache. Programmierkenntnisse brauchen Sie nicht.
Ein paar Fakten:
- Claude Code läuft im Terminal, in der Desktop-App, im Browser und in Entwicklungsumgebungen wie VS Code.
- Sie brauchen ein kostenpflichtiges Claude-Abo. Claude Pro kostet 20 US-Dollar pro Monat, bei Jahreszahlung 17 US-Dollar pro Monat (Stand Juli 2026, zzgl. USt).
- Claude Code selbst kostet nichts extra. Es ist im Abo enthalten.
- Mit sogenannten Skills erweitern Sie Claude Code um Spezialwissen, zum Beispiel für Webdesign.
Unser Beispiel in diesem Beitrag: Ein fiktives Startup, die „ShieldWorks GmbH“. Sie bietet Penetrationstests und Virtual-CISO-Leistungen an. Sie braucht eine seriöse Website mit Leistungsseiten, Referenzen und Kontaktformular.
Schritt 1: Vorbereitung – Material sammeln
Gute Ergebnisse brauchen gutes Material. Legen Sie vor dem Start einen Projektordner an. Dort sammeln Sie:
- Ihr Logo (idealerweise als PNG oder SVG)
- Ihre Markenfarben (zum Beispiel als Hex-Codes wie #1B4F72)
- Fotos vom Team und vom Büro
- Texte, die Sie schon haben (Leistungsbeschreibungen, Zertifikate wie OSCP oder ISO 27001)
Für ShieldWorks heißt das konkret: ein Ordner „media“ mit Logo, Teamfotos und Icons. Ein Ordner „texte“ mit der Beschreibung der Pentest-Pakete und des vCISO-Angebots.
Wichtig: Claude Code erkennt die Dateien im Projektordner automatisch. Es liest sogar die Markenfarben aus dem Logo aus. Je besser der Ordner sortiert ist, desto konsistenter wird die Website.
Wenn Sie keine eigenen Fotos haben, können Sie KI-generierte Bilder nutzen. Dazu unten mehr. Denn hier beginnt die rechtliche Pflicht zur Kennzeichnung.
Schritt 2: Claude Code einrichten und Design-Skills installieren
- Schließen Sie ein Claude-Abo ab (Pro reicht für den Anfang).
- Installieren Sie die Claude Desktop-App. Dort öffnen Sie den Bereich „Code“.
- Wählen Sie Ihren Projektordner als Arbeitsverzeichnis aus.
- Installieren Sie zwei Skills: Frontend Design (von Anthropic) für bessere Typografie, Layouts und ein professionelles Erscheinungsbild. UI/UX Pro Max (Community-Skill) für zusätzliche Design-Muster, Farbpaletten und UI-Inspiration.
- Starten Sie Claude neu. Erst dann sind die Skills aktiv.
Der Effekt ist deutlich. Ohne Design-Skills sehen KI-Websites oft generisch aus. Mit den Skills entstehen Layouts, die man von einer Agentur erwarten würde.
Schritt 3: Inspiration sammeln und den ersten Prompt schreiben
Suchen Sie sich vorab zwei bis drei Referenz-Websites, die Ihnen gefallen. Plattformen wie Awwwards oder Dribbble zeigen preisgekröntes Webdesign. Machen Sie einen Screenshot Ihrer Lieblingsseite. Legen Sie ihn in den Projektordner.
Dann schreiben Sie den ersten Prompt. Für ShieldWorks könnte er so aussehen:
„Nutze den UI/UX-Skill. Baue eine Website für die ShieldWorks GmbH. Wir sind ein Cybersecurity-Startup aus München. Wir bieten Penetrationstests und Virtual-CISO-Leistungen für den Mittelstand an. Zielgruppe: Geschäftsführer und IT-Leiter. Der Stil soll seriös, modern und technisch wirken. Orientiere dich am Screenshot im Ordner. Nutze Logo und Farben aus dem Media-Ordner. Stelle mir zuerst Rückfragen, bevor du anfängst.“
Der letzte Satz ist der wichtigste. Bitten Sie Claude ausdrücklich um Rückfragen. Sonst trifft die KI Annahmen. Mit Rückfragen wird die KI zum Interviewer und Sie zum Auftraggeber. Genau wie bei einer Agentur, nur schneller.
Schritt 4: Das Interview – Claude fragt, Sie antworten
Claude Code stellt jetzt typische Briefing-Fragen:
- Welche Seiten brauchen Sie? (Start, Leistungen, Über uns, Blog, Kontakt)
- Reine HTML-Seite oder React-Projekt? (Für eine Firmenwebsite reicht HTML meist aus. Das vereinfacht später das Hosting.)
- Welche Leistungen sollen im Vordergrund stehen? (Bei ShieldWorks: Web-App-Pentest, Netzwerk-Pentest, vCISO-Retainer)
- Gibt es Zertifizierungen, Referenzen, Kundenstimmen?
Beantworten Sie die Fragen kurz und konkret. Claude erkennt dabei die Assets im Media-Ordner selbst. Es zieht die Markenfarben aus dem Logo und platziert die richtigen Bilder an den richtigen Stellen.
Schritt 5: Erster Entwurf und Feinschliff im Dialog
Nach wenigen Minuten steht der erste komplette Entwurf. Bei einer typischen Firmenwebsite umfasst er Navigation, Hero-Bereich, Leistungsseiten, Kundenstimmen und Kontaktbereich. In der Praxis ist diese erste Version schon zu 80 bis 90 Prozent brauchbar.
Der Feinschliff läuft im Gespräch. Sie beschreiben Änderungen in normalem Deutsch:
- „Der Hero-Bereich soll ein Video im Hintergrund zeigen.“
- „Mache den Abschnitt zu den Pentest-Paketen als Preistabelle mit drei Spalten.“
- „Füge einen Hinweis auf unsere ISO-27001-Beratung ein.“
Claude setzt jede Änderung in Sekunden bis Minuten um. Was bei einer Agentur eine Korrekturschleife von Tagen wäre, ist hier ein Satz im Chat. Genau darin liegt die Zeitersparnis: Statt vier bis acht Wochen Agenturprojekt sprechen wir über einen Nachmittag.
Schritt 6: Testen und veröffentlichen
- Lokal testen: Claude Code startet eine Vorschau auf Ihrem Rechner (localhost). Prüfen Sie alle Seiten auf Desktop und Smartphone.
- Hosting und Domain kaufen: Wählen Sie einen Hoster Ihrer Wahl. Aus Datenschutzsicht spricht viel für einen Anbieter mit Servern in der EU.
- Projekt hochladen: Zippen Sie den Inhalt des Projektordners (nicht den Ordner selbst). Laden Sie das Archiv beim Hoster hoch.
- Domain verbinden und veröffentlichen.
Fertig. Die Website ist online. Jetzt kommt der Teil, den viele vergessen: die rechtliche Absicherung.
Rechtsfrage 1: Müssen KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden?
Ja, in vielen Fällen. Die Rechtslage hat sich gerade geändert.
Die KI-Verordnung (EU AI Act) gilt. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung greifen ab dem 2. August 2026. Das ist in wenigen Tagen. Wer jetzt eine Website baut, muss das einplanen.
Das bedeutet konkret:
- Maschinenlesbare Kennzeichnung: Anbieter von KI-Systemen müssen KI-generierte Bilder, Audios und Videos maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren (Art. 50 Abs. 2 KI-VO). Das passiert meist über Metadaten oder Wasserzeichen im Bild. Seriöse Bildgeneratoren setzen das bereits um. Wichtig für Sie: Entfernen Sie solche Kennzeichnungen nicht.
- Deepfake-Kennzeichnung: Wer als Betreiber Bilder veröffentlicht, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt wurde (Art. 50 Abs. 4 KI-VO). Ein KI-generiertes „Teamfoto“ mit realistisch wirkenden Menschen fällt schnell in diesen Bereich. Ein sichtbarer Hinweis wie „Bild KI-generiert“ ist hier der sichere Weg.
- Abstrakte Illustrationen (etwa ein stilisiertes Schloss-Icon für die Pentest-Seite) sind unkritischer. Sie täuschen niemanden über reale Personen oder Ereignisse.
Achtung Wettbewerbsrecht (UWG): Unabhängig von der KI-Verordnung gilt das Verbot irreführender Werbung. Ein KI-generiertes Foto, das ein Team zeigt, das es gar nicht gibt, kann eine Irreführung sein. Gleiches gilt für erfundene Kundenlogos oder Fake-Referenzen. Gerade ein Cybersecurity-Startup lebt von Vertrauen. Hier rächt sich jede Täuschung doppelt: rechtlich und beim Kunden.
Und das Urheberrecht? Rein KI-generierte Bilder genießen nach deutschem Recht keinen Urheberrechtsschutz. Es fehlt die menschliche Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG). Das heißt: Sie können solche Bilder nutzen, aber Konkurrenten können sie theoretisch auch kopieren. Prüfen Sie außerdem die Nutzungsbedingungen des Bildgenerators. Manche Anbieter beschränken die kommerzielle Nutzung.
Rechtsfrage 2: Was gilt beim Datenschutz für die neue Website?
Kurz und knapp die Pflichten, die jede Unternehmenswebsite erfüllen muss:
- Impressum: Pflicht nach § 5 DDG. Vollständige Anbieterkennzeichnung mit Name, Anschrift, Kontakt, Registerangaben.
- Datenschutzerklärung: Pflicht nach Art. 13 DSGVO. Sie muss alle Datenverarbeitungen der Website erklären: Hosting, Kontaktformular, eingebundene Dienste.
- Einwilligung für Cookies und Tracking: Nicht notwendige Cookies und Tracking-Tools brauchen eine echte Einwilligung (§ 25 TDDDG, Art. 6 DSGVO). Ein Cookie-Banner ist nur nötig, wenn Sie solche Dienste einsetzen. Tipp: Eine schlanke Website ohne Tracking spart das Banner.
- Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Hoster: Der Hoster verarbeitet personenbezogene Daten für Sie (etwa IP-Adressen). Dafür braucht es einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
- Vorsicht bei US-Diensten: Externe Schriften, Karten oder Videos laden oft Daten von US-Servern. Das ist ein Drittlandtransfer. Binden Sie Schriften lokal ein. Prüfen Sie jeden externen Dienst.
- Keine personenbezogenen Daten in KI-Prompts: Geben Sie beim Erstellen der Website keine Kundendaten oder Mitarbeiterdaten ungeprüft in die KI ein. Für Unternehmen empfiehlt sich ein Blick in die Datenschutzeinstellungen des KI-Anbieters und bei Teams ein Vertrag mit AV-Regelungen.
Gerade für ein Pentest- und vCISO-Startup gilt: Die eigene Website ist die Visitenkarte in Sachen Sicherheit und Compliance. Eine fehlende Datenschutzerklärung wäre ein peinliches Eigentor.
Fazit: KI baut die Website, das Recht baut das Fundament
Claude Code ersetzt für einfache bis mittlere Firmenwebsites tatsächlich die Marketing-Agentur. Die Kosten sinken von mehreren tausend Euro auf ein Abo von rund 20 US-Dollar im Monat. Die Zeit sinkt von Wochen auf Stunden. Die Qualität hängt von drei Dingen ab: gutem Material, guten Prompts und den richtigen Design-Skills.
Was die KI nicht ersetzt: die rechtliche Prüfung. Kennzeichnung von KI-Bildern, Impressum, Datenschutzerklärung, AV-Verträge und die neuen Pflichten der KI-Verordnung ab dem 2. August 2026 bleiben Ihre Verantwortung.
Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch und das Team von Maisch.law beraten Startups und Unternehmen genau an dieser Schnittstelle: KI-Recht, IT-Recht, Datenschutz und Cybercrime. Wir prüfen Ihre Website, Ihre KI-Nutzung und Ihre Verträge. Sprechen Sie uns an.
FAQ: Website mit Claude Code – die wichtigsten Fragen
Was kostet eine Website mit Claude Code?
Sie brauchen ein Claude-Abo ab 20 US-Dollar pro Monat (17 US-Dollar bei Jahreszahlung). Dazu kommen Hosting und Domain, meist unter 10 Euro pro Monat. Eine Agentur-Website kostet dagegen oft 5.000 Euro und mehr.
Brauche ich Programmierkenntnisse für Claude Code?
Nein. Sie beschreiben die Website in normaler Sprache. Claude Code schreibt den Code, erklärt die Schritte und veröffentlichungsfertige Dateien entstehen automatisch.
Muss ich KI-generierte Bilder auf meiner Website kennzeichnen?
Häufig ja. Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 der EU-KI-Verordnung. Täuschend echte Darstellungen von Personen, Orten oder Ereignissen (Deepfakes) müssen als KI-generiert offengelegt werden. Zusätzlich droht bei täuschenden Bildern (etwa erfundenen Teamfotos) eine Abmahnung wegen irreführender Werbung nach dem UWG.
Sind KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt?
Nein. Rein KI-generierten Bildern fehlt die menschliche Schöpfung. Sie genießen in Deutschland keinen Urheberrechtsschutz. Beachten Sie aber die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Bildgenerators.
Was muss ich beim Datenschutz beachten?
Pflicht sind Impressum (§ 5 DDG), Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO) und ein AV-Vertrag mit dem Hoster (Art. 28 DSGVO). Tracking und nicht notwendige Cookies brauchen eine Einwilligung (§ 25 TDDDG). Externe US-Dienste sollten Sie kritisch prüfen oder lokal einbinden.
Wer hilft bei rechtlichen Fragen zu KI und Websites?
Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch, Fachanwalt für IT-Recht, und die Kanzlei Maisch.law. Schwerpunkte: KI-Recht, Datenschutz, IT-Recht und Cybercrime.



