
Wir leben in spannenden und datenschutzrechtlich herausfordernden Zeiten, in denen Claude Opus 4.8 hervorragende (auch juristische) Arbeit vollbringt und Anthropics leistungsstärkste KI, Claude Fable 5 und Mythos 5, kurzerhand von der US-Regierung verboten wird: „zu gefährlich“. In allen fortschrittlichen Unternehmen geht ohne KI nichts mehr. LLMs sind in Unternehmen angekommen – jetzt fragen unsere Mandanten daher nur noch: Wie nutzen wir KI rechtskonform?
Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen von KI und internationalem Datenschutzrecht. Unsere Mandanten sind AI- und Tech-Unternehmer, Gründer, Entwickler, Saas-Betreiber, Microsoft-Systemhäuser uvm., die sich das Geschäft ohne KI-Einsatz nicht mehr vorstellen wollen.
Lassen Sie uns gerne über KI und Datenschutzrecht im Unternehmen sprechen: Kostenlose erste Einschätzung, auf Anfrage gern auch als Videocall. Nehmen Sie hier Kontakt auf.
Die Kanzlei Maisch.law Rechtsanwälte ist im IT- und Datenschutz spezialisiert. Wir sprechen die Sprache Ihrer Entwickler, kennen die Wünsche Ihrer Marketingabteilung und verstehen die Visionen ihrer Geschäftsleitung. Lassen Sie uns skalierbare, effiziente und profitable Geschäftsmodelle auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive optimieren, damit Sie sich auf das Tagesgeschäft konzentrieren können.
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhalten. Die Verantwortung liegt bei den Unternehmern selbst, die sicherstellen müssen, dass ihre Organisation die Datenschutzgesetze einhält. Dies kann intern durch einen Datenschutzbeauftragten oder extern durch spezialisierte Berater erfolgen.
Unsere Leistungen: So beraten wir im Datenschutzrecht
Unabhängig von der Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter benötigt wird, müssen Unternehmen ein Pflichtenprogramm der DSGVO kennen und umsetzen. Erfahrungsgemäß klappt das am besten, wenn es als Rund-um-sorglos-Paket von externer Seite zu Paketpreisen übernommen wird, was wir allen Mandanten anbieten.
Datenschutzmanagement
Das Datenschutzmanagement eines Startups oder mittelständischen Unternehmens umfasst in der Regel den Aufbau und die Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses, ein sorgfältiges Vertragsmanagement, Datenschutzerklärungen und andere Dokumente sowie regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter. Bei Unternehmen aus bestimmten Sektoren, z.B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Forschungsinstituten oder Verwaltungsbehörden sind weitere Themen zu beachten.
Wir beraten Sie gerne bei der Entwicklung und Implementierung von individuellen Datenschutz-Compliance-Programmen:
- Aufbau und Pflege von Datenschutzmanagement-Systemen (DSM)
- Erstellung von Verzeichnissen über Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Erstellung von internen Datenschutzkonzepten und Richtlinien
- Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Beratung bei Datentransfers in Drittstaaten, Gestaltung von Transfer Impact Assessments (TIA)
- Individuelle Beratung und Gestaltung von Konzepten zur Schutz von Betroffenenrechte
- Erstellen von Einwilligungserklärungen und Betroffeneninformationen
- Gestaltung von Datenschutzerklärungen
- Datenschutz und künstliche Intelligenz (KI)
Vertragsmanagement im Datenschutzrecht
- Erstellung von Verträgen aus dem IT- und Datenschutzrecht
- Erstellung oder Verhandlung von Auftragsverarbeitungsverträgen
- Joint Controllership Agreements (Gemeinsame Verantwortung)
Mitarbeiterschulungen
- Niemals langweilige Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter zum Datenschutz, Einsatz von KI (ChatGTP 4o uvm) sowie über Cybersecurity
- Ausbildung und Fortbildung von Mitarbeitern zu Datenschutzbeauftragten
Externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (Maischlaw.tech)
- Wir stellen den externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen
- Eintragung bei der Aufsichtsbehörde
- Datenschutzaudits
- Übernahme der Haftung und Versicherung
Welche Fragen gibt es bei Datenschutz und KI?
In einer KI-Anwendung wird ein trainiertes KI-Modell verwendet, das möglicherweise von einem Dritten erstellt wurde oder betrieben wird. Das Modell wird auf spezieller Hardware in einer Anwendungsumgebung geladen, um Eingabewerte von verschiedenen Quellen zu verarbeiten und Ausgaben zu generieren. Oft wird die KI-Anwendung bei einem (Cloud-)Dienstleister betrieben, mit dem über eine Weboberfläche oder eine Softwareschnittstelle interagiert wird.
Es ist wichtig, die Betroffenenrechte bei solchen KI-Anwendungen zu beachten, insbesondere bei Großen Sprachmodellen. Die Verantwortlichkeit für den Datenschutz muss geklärt werden, je nachdem ob ein KI-Anbieter das Modell erstellt und betreibt oder ob der Auftraggeber die Verantwortung trägt. Dies gilt besonders, wenn es sich um einen Anbieter aus dem EU-Ausland handelt.
Die Art der Anwendung und die Daten, die verwendet werden sollen, müssen festgelegt und dokumentiert werden. Es müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Datenschutzrisiken zu minimieren und die Datenschutzvorschriften einzuhalten. Darüber hinaus müssen die Betroffenenrechte zur Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch auch bei KI-Anwendungen berücksichtigt werden. Die Verwendung von KI-Anwendungen muss im Datenschutzmanagement integriert und dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Datenschutzanforderungen beim Einsatz von KI in Unternehmen
- Rechtskonforme Nutzung: Sicherstellung der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Aufnahme der KI-Nutzung in das Verzeichnis gem. Art. 30 DS-GVO.
- Auftragsverarbeitungsverträge
- Datenschutzfolgenabschätzung: Durchführung und Dokumentation nach Art. 35 DS-GVO.
- Informationspflichten: Umsetzung gemäß Art. 12 ff DS-GVO in Form von Datenschutzerklärungen, z.B. für Apps, Websites, Arbeitsverträge (Microsoft Copilot !).
- Berücksichtigung von Betroffenenrechten: Sicherstellung von Auskunftsersuchen, Berichtigung und Löschung.
Umgang mit Risiken von KI
- Risikomodell: Erstellung und Dokumentation eines Modells zur Bewertung der Datenschutzrisiken.
- Protokollierung und Schulung: Dokumentation der KI-Nutzung und Integration in Datenschutzschulungen.
- Kontinuierliche Prüfung: Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Datenschutzmaßnahmen.
Durch diese Maßnahmen können Unternehmen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und das Vertrauen der Betroffenen wahren.
Datenschutz in Joint-Controller-Projekten: Wer macht was?
In Joint-Controller-Projekten, wo mehrere Parteien gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich sind, muss klar definiert werden, wer welche Datenschutzpflichten übernimmt. Dies erfordert eine genaue Abstimmung und transparente Vereinbarungen.
Datenschutz für Startups: Basics für die Gründerphase
Für Startups ist es wichtig, von Beginn an Datenschutzprinzipien zu implementieren. Dies schafft Vertrauen bei Nutzern und Kunden und vermeidet spätere kostspielige Anpassungen.
Datenschutz für App-Entwickler: ChatGPT und Co
App-Entwickler, insbesondere wenn sie mit KI wie ChatGPT arbeiten, müssen besondere Datenschutzaspekte beachten, da sie oft sensible Nutzerdaten verarbeiten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Datenschutz kann hier spätere Probleme verhindern.
Datenschutz für KI-Entwickler
KI-Entwickler stehen vor speziellen Herausforderungen im Datenschutz, da KI-Systeme oft große Datenmengen aus verschiedenen Quellen benötigen. Die Einhaltung der Datenschutzprinzipien ist hier besonders komplex, aber essentiell.

Datenschutz bei Skiverbänden: Rechtssichere Datenverarbeitung im Schneesport
Skiverbände und Sportorganisationen verarbeiten heute mehr personenbezogene Daten denn je – von Mitglieder- und Athletendaten über Gesundheits- und Leistungswerte bis hin zu Bild- und Videomaterial aus dem internationalen Wettkampfbetrieb. Mit der DSGVO steigen die rechtlichen Anforderungen stetig, insbesondere beim grenzüberschreitenden Datenaustausch mit internationalen Sportorganisationen und Softwaredienstleistern. Dieser Beitrag zeigt, worauf es beim Datenschutz im Schneesport ankommt.
Welche Daten verarbeiten Skiverbände?
Ein moderner Skiverband ist eine datenintensive Organisation. Typischerweise werden folgende Datenkategorien verarbeitet:
- Mitglieder- und Athletendaten (Stammdaten, Kontaktdaten, Vereinszugehörigkeit)
- Gesundheits- und Leistungsdaten als besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO
- Wettkampf- und Ergebnisdaten aus nationalen und internationalen Veranstaltungen
- Bild- und Videomaterial von Wettkämpfen, Trainings und Events
- Daten aus internationalen Programmen im Austausch mit Sportverbänden und Föderationen weltweit
Gerade die Verarbeitung von Gesundheits- und Leistungsdaten unterliegt besonders strengen Anforderungen und erfordert in vielen Fällen eine sorgfältige rechtliche Grundlage sowie geeignete Schutzmaßnahmen.
Warum ist Datenschutz im Schneesport besonders anspruchsvoll?
Im Schneesport treffen mehrere datenschutzrechtliche Herausforderungen zusammen:
- Internationaler Datenaustausch: Athleten- und Wettkampfdaten werden regelmäßig mit internationalen Sportorganisationen ausgetauscht – häufig auch in Drittländer außerhalb der EU.
- Sensible Datenkategorien: Gesundheits- und Leistungsdaten genießen besonderen Schutz nach Art. 9 DSGVO.
- Externe Dienstleister: Wettkampfsoftware, Cloud-Lösungen und Trainingsplattformen erfordern rechtssichere Auftragsverarbeitungsverträge.
- Bildrechte und Veranstaltungen: Foto- und Videoaufnahmen bei Events berühren Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gleichermaßen.
Langjährige Erfahrung im Datenschutzrecht für Skiverbände
Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch, Fachanwalt für IT-Recht, berät bereits seit 2018 den Deutschen Skiverband e.V. im Datenschutzrecht im Schneesport. In diesem Zusammenhang hat er Verträge mit internationalen Sportorganisationen und Softwaredienstleistern erarbeitet und die datenschutzrechtlichen Grundlagen für eine rechtssichere Datenverarbeitung im Verbandsalltag geschaffen.
Diese langjährige Praxiserfahrung an der Schnittstelle von IT-Recht, Datenschutz und Sport ermöglicht eine Beratung, die rechtssicher und zugleich praxistauglich ist.
Unsere Leistungen für Skiverbände und Sportorganisationen
Wir unterstützen Verbände umfassend bei der datenschutzkonformen Gestaltung ihrer Prozesse:
- Vertragsgestaltung: Auftragsverarbeitungs- und Datenschutzverträge mit nationalen und internationalen Partnern
- Internationaler Datentransfer: Datenschutzkonforme Übermittlung von Athleten- und Mitgliederdaten an internationale Sportorganisationen
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Bewertung sensibler Verarbeitungen wie Gesundheits- und Leistungsdaten
- Dienstleistereinbindung: Rechtssichere Einbindung von Softwaredienstleistern und Cloud-Anbietern
- Bild- und Videorecht: Umgang mit Aufnahmen bei Wettkämpfen und Veranstaltungen
- Dokumentation: Erstellung von Datenschutzrichtlinien, Einwilligungen und Betroffeneninformationen
Häufige Fragen zum Datenschutz bei Skiverbänden (FAQ)
Müssen Skiverbände einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Ob ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, hängt von Art und Umfang der Datenverarbeitung ab. Werden umfangreich besondere Datenkategorien wie Gesundheitsdaten verarbeitet, kann eine Bestellpflicht bestehen. Eine Einzelfallprüfung ist empfehlenswert.
Dürfen Athletendaten an internationale Sportorganisationen übermittelt werden?
Eine Übermittlung ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine geeignete Rechtsgrundlage und – bei Transfers in Drittländer – zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln oder einen Angemessenheitsbeschluss.
Was ist beim Einsatz von Wettkampf- und Trainingssoftware zu beachten?
Externe Softwaredienstleister sind in der Regel als Auftragsverarbeiter einzubinden. Erforderlich ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO sowie eine Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Wie sollten Foto- und Videoaufnahmen bei Wettkämpfen behandelt werden?
Aufnahmen berühren Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Je nach Kontext kommen Einwilligungen oder berechtigte Interessen als Rechtsgrundlage in Betracht. Eine klare Veranstaltungs- und Kommunikationspraxis schafft Rechtssicherheit.
Fazit: Datenschutz als Erfolgsfaktor im Sport
Datenschutz ist für Skiverbände kein bloßer Pflichtaufwand, sondern ein Faktor für Vertrauen, Professionalität und internationale Handlungsfähigkeit. Wer Mitglieder-, Athleten- und Leistungsdaten rechtssicher verarbeitet, schützt nicht nur die Betroffenen, sondern auch den Verband selbst.
Maisch.law Rechtsanwälte – Ihr Partner für Datenschutz im Sport.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Marc Maisch ist ein angesehener Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit Sitz in München. Als Mitgründer der Kanzlei MAISCH LAW Rechtsanwälte hat er sich auf IT-Recht, Datenschutz und Cybersecurity spezialisiert.Mit seiner Kombination aus juristischer Expertise und technischem Verständnis berät Dr. Maisch Unternehmen und Start-ups zu Fragen der Vertragsgestaltung für Websites, Apps und Künstliche Intelligenz. Sein Fokus liegt auf der Abwehr und Prävention von Cybercrime.Als gefragter Keynotespeaker ist Dr. Maisch regelmäßig in den Medien präsent, darunter im ZDF bei „Aktenzeichen XY“. In seinen Vorträgen vermittelt er praxisnahe Einblicke in die Vorgehensweisen von Cyberkriminellen und effektive Schutzmaßnahmen.
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Als „Cyberrechtsanwälte“ arbeiten wir in einem hochspezialisierten Team aus Rechtsanwälten und IT-Partnern in Kooperation zusammen. Wir bieten Ihnen daher anwaltliche Beratung, hand-in-hand mit den Lösungen unserer Hacker, Forensiker oder Ermittler. Unser Anwaltsteam aus Deutschland, Österreich und aus der Schweiz freut sich darauf, Sie u.a. in diesen Rechtsbereichen zu beraten:

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