

Wir begleiten Unternehmen, die bahnbrechende Produkte und Dienstleistungen mittels algorithmischer Systeme bzw. Künstlicher Intelligenz (KI) gestalten, und bieten dabei umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung.
KI Trends 2026: Wie setzt man KI heute ein?
Dass künstliche Intelligenz die anwaltliche Arbeit unterstützen kann, ist längst keine Zukunftsmusik mehr: Seit Jahren verfolgen wir den Fortschritt der Künstlichen Intelligenz und ihrer Einsatzszenarien. Der Einsatz findet heute auf der ersten Anwendungsebene statt, mitten im Tagesgeschäft.
In Kanzleien zeigt sich das besonders dort, wo Abläufe standardisiert sind, Zeitdruck herrscht und die Erwartung an Schnelligkeit und Präzision steigt.
Typische Einsatzfelder von KI
Der ChatGPT-Anwalt: KI in der Kanzlei
In Rechtsanwaltskanzleien und Patentanwaltskanzleien zeigt sich der Mehrwert smarter KI-Lösungen besonders dort, wo Abläufe standardisiert sind, Zeitdruck herrscht und die Erwartung an Schnelligkeit und Präzision steigt: Routine- und Wiederholungsaufgaben durch Berufsträger oder Fachangestellte. Studien ordnen diesen Anteil im Anwaltsberuf im Schnitt bei rund 40 % ein; ein Großteil der Effizienzgewinne wird entsprechend durch Automatisierung erwartet. KI wird damit weniger zum „Ersatz“ der anwaltlichen Leistung, sondern zum Werkzeug, das Zeit freischaufelt – für Strategie, Verhandlung, Einordnung und Verantwortung.
Künstliche Intelligenz im Hotel
Im Hotel- und Gastgewerbe wird KI bereits heute eingesetzt, um aus Gästewünschen und -profilen (z. B. bevorzugte Zimmerlage, Allergiehinweise, Check-in/Check-out-Präferenzen, Serviceanfragen) sowie aus Marktdaten (Saison, Messen/Events, Wetter, Auslastung, Wettbewerberpreise) automatisiert Entscheidungen abzuleiten – etwa in Form von Personalisierung und Dynamic Pricing, also der laufenden Berechnung und Anpassung von Übernachtungspreisen in Echtzeit; rechtlich wird das schnell relevant, wenn die Datenbasis personenbezogen ist, Profiling stattfindet oder Preislogiken Transparenz- und Diskriminierungsfragen aufwerfen.
Künstliche Intelligenz im Leistungssport und Gesundheitswesen
Im Gesundheitswesen nutzen Kliniken, Labore und öffentliche Stellen KI, um aus Patientendaten, Symptomverläufen, Laborparametern, Kontakt- und Umfelddaten oder regionalen Fallzahlen Infektionsrisiken zu modellieren, Frühwarnindikatoren zu berechnen und Ressourcen zu planen – zugleich steigt hier die Bedeutung von Datenschutz, Zweckbindung, Zugriffskonzepten und belastbarer Validierung, weil Fehlprognosen oder Bias unmittelbar praktische Folgen haben können.
Automatisierung: Warum KI gerade bei Routineaufgaben so stark ist
Wie greifbar dieses Potenzial ist, hat unter anderem die Studie „Better Call GPT“ (2023) illustriert: Verschiedene Large Language Models (LLMs) wurden mit einem Leitfaden zur Vertragsprüfung gearbeitet und sollten Verträge anhand klarer Prüfkriterien bewerten – parallel zu jungen Anwältinnen und Anwälten. Das bemerkenswerte Ergebnis: Inhaltlich kamen die Modelle in der Bewertung auf ein ähnliches Niveau wie der juristische Nachwuchs; in der Gesamtproduktivität lagen die Systeme vorne, weil sie schneller und kostengünstiger arbeiten. In der realen Kanzleiwelt bedeutet das vor allem eins: Viele Arbeitsschritte lassen sich beschleunigen – und die anwaltliche Tätigkeit verschiebt sich stärker auf Kontrolle, Plausibilisierung und Qualitätsabsicherung.
Halluzinationen: Das zentrale Risiko in der Rechtsanwendung
So überzeugend der Effizienzgewinn wirkt, so hart ist die Gegenseite: Fehlinformationen („Halluzinationen“) sind im juristischen Kontext ein echtes Risiko. Gemeint sind Antworten, die in sich stimmig klingen, aber Tatsachen, Normen oder Urteile frei ergänzen, weil dem System belastbare Informationen fehlen. Bei Rechtsfragen kann das fatal sein: Wenn Quellen erfunden oder falsch kombiniert werden, kann daraus eine komplett andere rechtliche Bewertung entstehen. Ein prominentes Praxisbeispiel dafür lieferte ein US-Verfahren, in dem ein Schriftsatz auf angeblichen Präzedenzfällen beruhte, die sich später als nicht existent herausstellten – die KI hatte sie „generiert“. Unkritischer KI-Einsatz ist in der Rechtsberatung deshalb derzeit keine Option, sondern ein Haftungs- und Reputationsrisiko.
RAG und juristische Datenbanken: Technische Antworten – aber kein Freifahrtschein
Als Gegenstrategie gilt häufig Retrieval-Augmented Generation (RAG): Statt „aus dem Nichts“ zu antworten, holt das System zunächst passende Inhalte aus einer Dokumentensammlung (z. B. Literatur, Rechtsprechung, Kanzlei-Wissensdatenbank) und formuliert die Antwort auf dieser Basis. Das klingt nach der naheliegenden Lösung – und ist in vielen Setups tatsächlich ein großer Schritt nach vorn. Trotzdem bleibt ein Problem bestehen: Schon das richtige Retrieval setzt juristisches Verständnis voraus. Wenn das System die falschen Dokumente zieht oder Wichtiges übersieht („poor retrieval“), entstehen weiterhin Fehlerketten. Selbst bei bekannten Recherche-Tools zeigen Tests, dass Halluzinationen nicht verschwinden, sondern „nur“ seltener werden.
Haftung bei KI-Fehlern: Wer trägt das Risiko?
Die spannende Praxisfrage lautet: Wer haftet, wenn KI in der Bearbeitung irrt – die nutzende Anwältin bzw. der nutzende Anwalt, die Kanzlei, der Anbieter des Systems? Die EU hat mit dem AI Act einen ersten Ordnungsrahmen geschaffen, der Pflichten für Anbieter und Betreiber definiert, aber klassische Haftungsfragen nicht vollständig „wegreguliert“. Parallel war lange eine spezielle KI-Haftungsrichtlinie (AI Liability Directive) im Gespräch; dieses Vorhaben wurde allerdings von der EU-Kommission später zurückgezogen, sodass die Haftungsdiskussion weiterhin stark über bestehende zivilrechtliche Instrumente und Spezialregime (z. B. Produkthaftung) geführt wird.
Vergütungsmodelle unter Druck: Wenn Stunden weniger werden
Eine weitere – oft unterschätzte – Folge ist wirtschaftlich: Das klassische stundenbasierte Abrechnungsmodell kommt ins Rutschen, wenn KI Vertragsanalyse, Entwürfe oder Strukturierungen drastisch beschleunigt. Der Aufwand im Mandat sinkt, die abrechenbaren Stunden ebenso – während Investitionen in Tooling, Know-how, Qualitätssicherung und Schulung zunächst „unsichtbar“ bleiben. Genau hier liegt aber auch eine Chance: Weg von reiner Zeitlogik, hin zu wertbasierter Vergütung – also Bezahlung für Ergebnis, Risikoübernahme, Strategie und Qualität statt für Minuten.
Ausblick: KI wird Standard – aber die Umsetzung hinkt
Der Wandel ist bereits im Gange, und viele Beobachter sprechen von einer tiefgreifenden Transformation der Rechtsberatung. In der Praxis zeigt sich dennoch eine Lücke: Viele Kanzleien probieren generative KI aus, doch deutlich weniger arbeiten konsequent mit fachspezifischen Tools und robusten Workflows. Gründe sind bekannt: Sorge ums Geschäftsmodell, Skepsis gegenüber Technologie, fehlende Standards – und das verständliche Warten auf belastbare Erfahrungswerte.
KI-Kompetenz wird Pflicht: Was Juristinnen und Juristen können müssen
Gerade deshalb wird KI-Kompetenz zum Kernbestandteil professioneller Arbeit. Dazu gehören vier Fähigkeiten: (1) Grundprinzipien und Grenzen von KI verstehen, (2) KI-Ergebnisse kritisch prüfen und verifizieren, (3) präzise Prompts und Prüfpfade aufsetzen, (4) Ergebnisse rechtssicher integrieren – mit Dokumentation, Quellenarbeit und Qualitätssicherung. Hinzu kommt: Der AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, ein ausreichendes Maß an AI Literacy bei Mitarbeitenden und beauftragten Personen sicherzustellen – diese Pflicht gilt seit 2. Februar 2025.
Wie Maisch.law Unternehmen im KI-Recht unterstützt – und KI selbst nutzt
Die Kanzlei Maisch.law Rechtsanwälte begleitet Unternehmen bei der rechtskonformen Einführung und Nutzung von KI – von EU AI Act-Readiness, Governance und Richtlinien über Vertragsgestaltung bis zu Datenschutz- und Sicherheitsfragen (DSGVO, Betriebsgeheimnisse, Informationssicherheit). Gleichzeitig setzt Maisch.law künstliche Intelligenz als Werkzeug in der Mandatsarbeit ein – etwa zur Strukturierung komplexer Sachverhalte, zur beschleunigten Dokumentensichtung oder zur Unterstützung bei Standardtexten – stets mit klaren Regeln, Vertraulichkeitsstandards und konsequentem Human-in-the-Loop: Die rechtliche Bewertung, die Quellenprüfung und die Verantwortung bleiben anwaltlich.
Fazit: Nicht „ob“, sondern „wie“
KI verändert den Rechtsmarkt fundamental. Wer KI sauber einführt, gewinnt Tempo und Kapazität – wer sie unkritisch nutzt, riskiert Halluzinationen, Haftungsfallen und Qualitätsverlust. Entscheidend ist deshalb kein blinder Tool-Einsatz, sondern ein belastbares Zusammenspiel aus Technik, Prozessen, Kompetenz und anwaltlicher Kontrolle – damit Effizienz nicht auf Kosten von Verlässlichkeit geht.

KI-Recht Beratung bei Maisch.law – mit Dr. Marc Maisch
Künstliche Intelligenz, Robotik und Simulationen haben Dr. Marc Maisch schon immer fasziniert. In der Kindheit staunte er über das Holodeck der USS Enterprise (NCC-1701-D), in der die Besatzung auf Knopfdruck virtuelle Welten erschaffen und mit ihnen interagieren konnte. Was in den 1980iger Jahren noch Science Fiktion war, ist heute in Zeiten von Bild- und Videogeneratoren, Apple Apple Vision Pro und künstlicher Intelligenz eine Freizeitbeschäftigung für jedermann geworden zu sein.
Künstliche Intelligenz ist im Hier und Jetzt angekommen. Niemand musste dazu in einen Delorean steigen. In unserer Beratungspraxis sehen wir plötzlich KI im Marketing, HR, Entwicklung, Kundenservice (Chatbots) und zunehmend in der Produktentwicklung. Gleichzeitig wächst die rechtliche Komplexität: EU AI Act (KI-VO / AI Act), DSGVO, Urheberrecht, Vertragsrecht, Geschäftsgeheimnisse, IT-Sicherheit und branchenspezifische Regeln müssen in Projekten und Verträgen müssen trotz der allgemeinen Plug-and-Play-Stimmung sorgfältig geprüft werden.
Genau hier setzt Maisch.law Rechtsanwälte an: Wir beraten Unternehmen, Start-ups und Organisationen praxisnah, risikoorientiert und umsetzungsstark – von der ersten Idee bis zum Rollout, Audit und Incident Response. Grundlage ist unsere Spezialisierung im IT- und Datenschutzrecht sowie die operative Erfahrung aus zahllosen Beratungsmandanten für Tech-Startups.
Unsere Schwerpunkte im KI-Recht
AI Act / KI-VO: Compliance, Rollen und Umsetzungsfahrplan
Wir unterstützen bei der Einordnung Ihrer Anwendungen (z. B. Transparenzpflichten, Hochrisiko-Szenarien), bei der Rollenklärung entlang der Wertschöpfungskette (Anbieter/Provider, Betreiber/Deployer, Importeur/Distributor) und beim Aufbau belastbarer Nachweise. Dazu gehören Governance-Strukturen, Verantwortlichkeiten, Dokumentations- und Kontrollprozesse – und, wo erforderlich, die Begleitung von Konformitätslogiken. Der AI Act ist als VO (EU) 2024/1689 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
AI Literacy: Schulungen, Policies und „sichere Nutzung“
Seit der frühen Umsetzungsphase müssen Organisationen sicherstellen, dass Mitarbeitende und beauftragte Personen beim Betrieb bzw. der Nutzung von KI über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Wir erstellen Trainingskonzepte, Richtlinien und „Do’s & Don’ts“ – zugeschnitten auf Fachbereiche (z. B. HR, Vertrieb, Legal, Dev).
Datenschutz (DSGVO) für KI-Projekte
Wir begleiten KI-Projekte datenschutzrechtlich von Anfang an: Rechtsgrundlagen, Transparenz, Datenminimierung, Auftragsverarbeitung, internationale Datentransfers, TOMs, Löschkonzepte – und bei sensiblen Vorhaben die strukturierte Risiko- und Folgenabschätzung. Ziel ist nicht „Papier“, sondern ein Setup, das im Audit und im Ernstfall trägt.
Urheberrecht, Trainingsdaten und Output-Fragen
KI-Projekte stehen und fallen mit Daten: Wir beraten Anbieter bei der rechtskonformen Erstellung und Nutzung von Trainingsdaten, bei Lizenz- und Rechteketten, bei Content-Policies (Text, Bild, Code) und bei der Frage, wie mit fremden Werken und mit KI-generierten Ergebnissen rechtssicher umzugehen ist.
KI-Verträge und Einkaufsberatung (GenAI, SaaS, Tools, Entwicklung)
KI wird selten „nur ausprobiert“ – sie wird eingekauft, integriert, skaliert. Wir verhandeln und gestalten Verträge rund um KI: Leistungsbeschreibungen, SLAs, Haftung, Freistellungen, Audit- und Informationsrechte, Update-/Change-Regelungen, Datenschutz, Geheimnisschutz, Subunternehmerketten, Exit- und Portabilitätsfragen.
Interne KI-Richtlinien & Governance
Viele Kanzleien bieten inzwischen KI-Richtlinien, Gutachten und Beratung zu KI-Tools (auch für Programmierung) als Kernbausteine an – zurecht, denn ohne klare Regeln entstehen schnell Schatten-IT und Haftungsrisiken.
Wir entwickeln daraus ein passendes „Betriebssystem“ für Ihr Unternehmen: KI-Policy, Freigabeprozesse, Rollenmodell, Kontrollpunkte, Dokumentation, Prompt- und Datenregeln, Lieferanten-Standards – inklusive Implementierungsbegleitung.
Gutachten, Risikobewertungen und Entscheidervorlagen
Wenn Sie intern eine belastbare Entscheidungsgrundlage brauchen (Board, Datenschutz, Compliance, Investor, Aufsicht), erstellen wir strukturierte Gutachten und Risiko-Memos: Was ist zulässig? Was ist sinnvoll? Was muss dokumentiert werden? Welche Alternativen gibt es?
Sicherheit & „So hackt man KI“ – Schutz vor KI-basierten Angriffen
KI bringt eigene Angriffsflächen: Prompt Injection, Datenabfluss über Eingaben, Manipulation von Retrieval-Systemen, Model-/Supply-Chain-Risiken. Durch unsere Cybercrime- und Security-Praxis denken wir KI immer auch als Sicherheitsprojekt – inklusive Notfallprozessen, Incident-Kommunikation und „Lessons learned“ nach Vorfällen.
KI-Kompetenz – und KI im Einsatz bei Maisch.law
Wir sind nicht nur Berater „von außen“: Maisch.law nutzt KI-gestützte Werkzeuge in der Mandatsarbeit dort, wo sie sinnvoll sind – etwa für Strukturierung, erste Textgerüste oder Dokumentensichtung – mit klaren Leitplanken: Vertraulichkeit, sorgfältige Quellenprüfung, dokumentierte Qualitätssicherung und konsequentes „Human-in-the-Loop“. So profitieren Mandanten von Geschwindigkeit, ohne bei Verlässlichkeit Kompromisse zu machen.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Marc Maisch ist ein angesehener Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit Sitz in München. Als Mitgründer der Kanzlei MAISCH LAW Rechtsanwälte hat er sich auf IT- und KI-Recht, Datenschutz und Cybersecurity spezialisiert.
Mit seiner Kombination aus juristischer Expertise und technischem Verständnis berät Dr. Maisch Unternehmen und Start-ups zu Fragen der Vertragsgestaltung für Websites, Apps und Künstliche Intelligenz. Sein Fokus liegt auf der Abwehr und Prävention von Cybercrime.
Als gefragter Keynotespeaker ist Dr. Maisch regelmäßig in den Medien präsent, darunter im ZDF bei „Aktenzeichen XY“. In seinen Vorträgen vermittelt er praxisnahe Einblicke in die Vorgehensweisen von Cyberkriminellen und effektive Schutzmaßnahmen.
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Tätigkeitsfelder unserer Rechtsanwälte
Als „Cyberrechtsanwälte“ arbeiten wir in einem hochspezialisierten Team aus Rechtsanwälten und IT-Partnern in Kooperation zusammen. Wir bieten Ihnen daher anwaltliche Beratung, hand-in-hand mit den Lösungen unserer Hacker, Forensiker oder Ermittler. Unser Anwaltsteam aus Deutschland, Österreich und aus der Schweiz freut sich darauf, Sie u.a. in diesen Rechtsbereichen zu beraten:

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